Was sind indirekte Steuern?

Was sind indirekte Steuern?

Dem deutschen Steuerrecht liegen verschiedene Strukturen zu Grunde, die etwa konkrete Auswirkungen auf die Erhebung der Steuer oder das Steueraufkommen haben. Eine dieser Systementscheidungen des Steuergesetzgebers ist dabei die Unterscheidung zwischen indirekter und direkter Steuer. Charakteristisch für die direkte Steuer ist der Umstand, dass der Steuerschuldner, also diejenige Person, die gesetzlich zur Entrichtung der Steuer verpflichtet ist, und der Steuerträger, diejenige Person, die durch die Steuer konkret belastet ist, personenidentisch sind. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die konkrete Steuer immer bei der Person erhoben wird, die den steuerbegründenden Tatbestand verwirklicht hat. Ein gutes Beispiel bietet insofern die Einkommensteuer.

Der Steuerpflichtige, in diesem Fall der Arbeitnehmer, bekommt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und verwirklicht somit den steuerbegründenden Tatbestand. Mithin wird er zum Steuerschuldner der eigenen Einkommensteuer. Er muss diese aus dem eigenen Vermögen entnehmen und an das Finanzamt zahlen. Eine Übertragung der Steuerlast, zum Beispiel durch einen schuldrechtliche Vertrag, auf einen Dritten ist zwar grundsätzlich möglich, an der Eigenschaft des Überträgers als Steuerschuldner ändert diese rein vertragliche Gestaltung aber nichts. Im Gegensatz dazu steht die indirekte Steuer. Hier sind Steuerschuldner und Steuerträger nicht personenidentisch. Steuerschuldner ist vielmehr eine andere Person als der Steuerträger, der effektiv durch die Steuer belastet wird.

Diese steuerliche Gestaltung kann erneut an einem Beispiel verdeutlicht werden, wobei hier die Umsatzsteuer, welche umgangssprachlich fälschlicherweise in der Regel als Mehrwertsteuer bezeichnet wird, die Systementscheidung des Gesetzgebers und ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen gut verdeutlichen kann. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist hier der Unternehmer. Der Produzent einer Ware ist somit ganz klar gesetzlich dazu verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 16% oder 19% des Verkaufswertes seiner Ware an das zuständige Finanzamt abzurichten. Allerdings ist er nicht auch zugleich der Steuerträger, also der wirtschaftlich Belastete, der Steuer. Diese ist vielmehr von dem Unternehmer auf den Verbraucher umzuwälzen. Der Verbraucher muss also die Steuer wirtschaftlich tragen, während der Unternehmer sie zu entrichten hat. In der wirtschaftlichen Praxis funktioniert dies durch eine entsprechende Preissteigerung des Produkts.

Der Unternehmer schlägt auf den Verkaufswert, den er der Berechnung der Umsatzsteuerschuld zugrunde gelegt hat, den entsprechenden Steuersatz von 16% oder 19% drauf. Dieser Steuersatz wird also allein von dem Verbraucher getragen. Dementsprechend ist die Lohnsteuer, obwohl oftmals behauptet, keine indirekte Steuer! Schuldner ist hier der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber ist hingegen nur mit der Entrichtung der Steuer betraut und haftet für deren Aufkommen. Der Sinn einer solchen Systementscheidung liegt dabei vor allem in einer "gefühlten" Entlastung des Bürgers. Dieser muss zwar die Steuer in voller Höhe tragen, bemerkt dies aber nicht. Vielmehr hält er den Preis für marktwirtschaftliche entstanden. Dies macht auch durchaus Sinn; würden sämtlich Steuern auf direkte Weise erhoben, müsste der Bürger eine Steuerlast von über 60% seines Einkommens tragen.

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