Was sind Nullkupon-Anleihen?

Was sind Nullkupon-Anleihen?

In der Sparte der Geldanlagen finden sich heutzutage nur sehr wenige Produkte, deren Rendite für den Anleger in Teilen oder im Gesamten steuerfreie sind. Geändert hat sich das im Vergleich zu früheren Zeiten vor allem seit Einführung der Abgeltungssteuer, was im Jahre 2009 geschehen ist. Mit dieser Einführung war es nämlich so, dass es keine steuerfreien Spekulationsgewinne mehr gab, was vorher unter einer bestimmten Voraussetzung noch so war. Diese Voraussetzung bestand lediglich darin, dass mehr als ein Jahr zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Wertpapiere vergangen sein musste. Da diese Ausnahme seit Einführung der neuen Quellensteuer jedoch weggefallen ist, gibt es aktuell auch keine steuerfreien Anleihen mehr, zumindest was nach 2008 emittierte Anleihen betrifft. Bis zur damaligen Einführung der Abgeltungssteuer konnten sich diese steuerfreien Anleihen noch einem guten Zuspruch durch die Anleger erfreuen.

Die vor 2009 noch steuerfreien Anleihen tragen den Namen Nullkupon-Anleihen, weil es eben keinen Zinskupon gibt, sondern sich die Rendite für den Inhaber der Anleihe aus einem Abschlag ergab. Die Nullkupon-Anleihen werden auch als Zerobonds bezeichnet und der Abschlag im Allgemeinen als Disagio. Der Abschlag stellt hier faktisch den Ersatz der nicht vorhandenen jährlichen Zinszahlung dar. Und zwar funktioniert dieses „System“ des Disagios relativ einfach. Angenommen, der Anleger kaufte eine solche steuerfreie Anleihe in Form der Nullkupon-Anleihe zu einem nominellen Wert von 20.000 Euro. Da nun ein Abschlag von beispielsweise 2.000 Euro vorgenommen wurde, also ein Disagio von zehn Prozent, musste der Anleger nur 18.000 statt 20.000 Euro zahlen. Da er aber dennoch bei Fälligkeit des Rentenpapiers den nominalen Wert von 20.000 Euro ausgezahlt bekommt, ergibt sich daraus der Ertrag von 2.000 Euro.

Heute muss auch dieser Ertrag, bei dem es sich um eine Art Kursgewinn handelt, in vollem Umfang versteuert werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wie Anleger auch heute noch von einer steuerfreien Anleihe profitieren können, allerdings in sehr geringem Umfang. Und zwar haben diese Möglichkeit all diejenigen Anleger, die bereits vor 2009 eine solche Nullkupon-Anleihe erworben haben. Hier gilt dann noch eine Art von Bestandsschutz. Die zukünftige Auszahlung ist nämlich auch nach Einführung der Abgeltungssteuer noch steuerfrei, jedoch darf das Disagio dann einen bestimmten Maximalwert nicht überschreiten. Und zwar richtet sich die Höhe dieses Maximalwertes nach der Laufzeit des Rentenpapiers. Besitz die Anleihe beispielsweise eine Laufzeit von vier bis sechs Jahren, so darf das Disagio maximal drei Prozent betragen, bei einer Laufzeit von sechs bis acht Jahren wären es höchstens vier Prozent.

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