Für Privatpersonen sind Dispositionskredite, die kostenintensivsten überhaupt. Die Verlockung den gewährten Kreditrahmen auch auszuschöpfen, ist groß. Ist dann die Obergrenze erreicht, ist alleine schon die monatliche Zinsbelastung eine Gefahr, weil dadurch natürlich die Kreditlinie überschritten wird. Meist folgt dann auch sehr schnell die Kündigung des Dispositionskredites durch die vergebende Bank. Normalerweise ist es zuerst einmal sinnvoll, das Gespräch mit dem zuständigen Kundenbetreuer bei der Bank zu suchen. Richtigerweise sollte man ehrlich erklären, warum man in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist, und, was dann noch viel wichtiger ist, man sollte Vorschläge im Kopf haben, die das entstandene Problem lösen können. Je nachdem, was die Ursache für die Kündigung des Kredits ist, gibt es auch noch weitere andere Lösungen, die man mit dem zuständigen Banker diskutieren kann.
Die beste Lösung ist, vorzuschlagen, den aufgelaufenen Betrag umzuschulden. Hier kann man im Falle einer bankseitigen Zusage darüber nachdenken, die Laufzeit möglichst hoch zu setzen, um die Raten zu reduzieren, und gleichzeitig eine vorzeitige Sonderrückzahlung gegen Zinsgutschrift zu vereinbaren. Damit erreicht man das Optimum an Flexibilität und Liquiditätserhaltung. Ist diese Regelung nicht zu erreichen, dann dürfte der zweite Vorschlag sein, dass man die Bank um eine zeitlich befristete Stundung bittet, um die Liquidität zu erzeugen, die erforderlich ist, um den aufgelaufenen Rückstand zurückzuzahlen. Eine letzte Möglichkeit mit der Bank einvernehmlich zurecht zu kommen, ist das Anbieten einer Ratenzahlung, die solange fortgeführt werden darf, bis der offene Rest bezahlt werden kann.
Stehen einem keine Mittel zur Rückführung zur Verfügung, bleibt einem nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis der Gerichtsvollzieher sich meldet. Normalerweise kann man mit diesem dann die Ratenzahlungen vereinbaren, die seitens der Bank vorher nicht akzeptiert wurden. Alternativ besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, zu einer anderen Bank zu gehen, und eine Umschuldung dort zu versuchen. Dies ist immer dann erfolgversprechend, wenn man über ein gesichertes Einkommen verfügt und/oder Vermögenswerte, wie z.B. Immobilien zur Besicherung mit Hypotheken anbieten kann. Speziell für Ehepaare besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Nichtverschuldete zu einer Bank geht, und mit den eigenen Daten versucht, eine Kreditlinie zu erreichen.
Normalerweise ist dies ein sehr simpler und erfolgversprechender Weg. Aufpassen sollte man allerdings, ob der gekündigte Dispositionskredit haftungsbezogen beide Teile des Ehepaares betrifft. Für den Fall, dass es im familiären oder befreundeten Umfeld vertrauenswürdige Menschen gibt, die als Hilfesteller zur Seite stehen, kann natürlich auch eine Bürgschaft eines Dritten dazu verhelfen, dass eine Stundung oder Umschuldung funktioniert. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass die beste Lösung immer im Einvernehmen mit der Bank gesucht und gefunden werden sollte.