Die meisten kennen es, wenn man einen Kredit möchte, fragt die Bank im allgemeinen erst mal nach den Sicherungsmöglichkeiten. Denn natürlich verleiht die Bank nur Geld an die Personen, bei denen sie sicher sein kann, dass der Kreditbetrag plus Zinsen auch wieder zurückgezahlt werden kann. Einfacher ist es, wenn der Kreditwunsch durch finanzielle Rücklagen abgedeckt ist. Zum Beispiel Rentenfonds, Sparbücher, Mobilien, Anleihen, Kapitallebensversicherungen, Aktienfonds, Immobilienwerte und dergleichen. Sind derartige Sicherungen vorhanden wird der Kredit meist ohne Probleme und Verzögerungen bewilligt. Doch wie viele Kreditsuchende haben derartige Sicherheiten? Die meisten leider nicht. Denn mal ehrlich, wer leiht sich Geld gegen teure Zinsen von der Bank und zahlt hohe Kreditkosten, wenn er das gleiche doch viel einfacher und günstiger haben kann durch Barzahlung?
Damit Sie kreditwürdig sind für das Kreditunternehmen, sollten Sie also in der Lage sein, Sicherheiten vorzuweisen. Dann ist die Beantragung und Bewilligung des Kredits schon ein gutes Stück weiter. Natürlich gibt es hier diverse, unter anderem oben genannte Möglichkeiten den Kredit zu sichern und damit die Rückzahlung zu gewährleisten. Aber wenn Sie nicht liquide, sprich nicht flüssig sind, oder keine anderen der Bank ausreichenden Sicherheiten anbieten können, werden Sie nicht um eine dritte Person als Bürgen herumkommen. Dieser Bürge tritt dann auf den Plan, wenn Sie selber aus welchen Gründen auch immer zahlungsunfähig werden sollten. Der Bürge garantiert die Übernahme der Kreditraten in einem solchen Fall und sollte daher auch über die oben genannten Sicherheiten verfügen.
Aber der Bürge sollte in jedem Fall die komplette persönliche Haftung ausschließen. Damit wird der Unterschied gemacht, ob der Bürge nur für den ursprünglichen Kredit oder mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Oft verlangt die Bank auch von dem Bürgen, dass er für weitere zukünftige Kredite „Rede und Antwort“ steht, also haftbar gemacht werden soll. Darauf hat jedoch kein Kreditinstitut einen Anspruch, laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Da diese Klauseln immer noch in vielen Verträgen stehen, sollten Sie sie unbedingt streichen lassen. Allerdings sind eigene Kreditsicherheiten oft vorhanden, ohne dass es dem Kreditsuchenden bewusst ist. Die Möglichkeiten der Forderungsabtretung sowie die Sicherungsübereignung werden recht häufig von der Bank akzeptiert.
Hierbei handelt es sich um die Abtretung des Lohns zu einem gewissen Maß an die Bank als Sicherheit. Natürlich muss hier im Einzelfall entschieden werden, da z. B. ein Beamtenlohn sicherer ist durch die Unkündbarkeit, als der Lohn eines Arbeiters oder Angestellten. Ein weiterer Punkt ist die Summe und die Verwendung des Kredits. So wird ein Darlehen für eine Zimmerrenovierung schneller gewährt durch die niedrigere Summe, als ein Kredit z. B. für einen Luxuswagen. Schlussendlich sollten Sie Ihre Sicherheiten nur gegen den Vertragsabschluss herausgeben. Denn manche Banken versuchen, einem vielleicht weniger guten Kunden Sicherheiten zu entlocken, um damit schon vorhandene Kredite abzusichern.