Wege aus der Überschuldung

Wege aus der Überschuldung

Mehr als 3 Millionen Haushalte in Deutschland gelten als überschuldet, das heißt, sie sind nicht mehr in der Lage, mit ihren laufenden Einnahmen alle ihre Ausgaben zu decken. Der Weg von der Ver- in die Überschuldung beginnt oft schleichend. Es ist heutzutage üblich, größere private und geschäftliche Anschaffungen durch Kredite zu finanzieren. Auch Versandhäuser sowie Auto- und Technikhändler bieten ihren Kunden eigene Kredite an. Selbst Urlaubsreisen werden immer häufiger auf Pump finanziert. Dies alles ist meist so lange kein Problem wie ein sicherer Arbeitsplatz vorhanden ist. Drohen jedoch Einnahmeverluste durch kürze Arbeitszeiten oder gar Arbeitslosigkeit, so kann es bei laufenden Zahlungsverpflichtungen schnell zu ernsthaften Problemen kommen. Auch längere Krankheiten und Scheidungen sind häufige Ursachen für die Überschuldung.

Wer seinen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr nachkommen kann, dem drohen ernsthafte Konsequenzen, angefangen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden über Kredit- und Kontokündigungen bis hin zur Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid). In den schlimmsten Fällen ist oft nicht einmal mehr genug Geld für so lebensnotwendige Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmittel übrig. Jeder, der in eine derartige Lage gekommen ist, sollte möglichst frühzeitig Kontakt zu einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle aufnehmen. Die Beratung dort ist immer kostenlos. Kostenpflichtige Angebote sind oft unseriös und nur mit äußerster Vorsicht zu betrachten.

Schuldnerberatung bieten zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie, die Caritas oder andere Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege an. Oft gibt es auch in den Sozialämtern Ansprechpartner für überschuldete Menschen, vor allem wenn Miet- oder Energieschulden vorhanden sind und dadurch Obdachlosigkeit oder Stromabschaltung drohen. In vielen Fällen gibt es dann die Möglichkeit, vom Sozialamt oder Jobcenter ein zinsloses Darlehen zur Begleichung der Miet- oder Energieschulden zu erhalten. Wer die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nimmt, muss dazu bereit sein, seine aktuelle finanzielle Situation gegenüber dem Berater offenzulegen. Nur so kann ein gutes Vertrauensverhältnis entstehen, was letzten Endes Voraussetzung für eine wirksame Beratung ist.

Der Schuldner sollte ein Haushaltsbuch führen und darin alle Einnahmen und Ausgaben exakt notieren. So können in der Schuldnerberatung Einsparpotenziale und Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen gesucht werden. Vor allem ist auch zu prüfen, ob alle möglichen Sozialleistungen wie zum Beispiel ALG II, Wohngeld, Kindergeld oder Grundsicherung ausgeschöpft sind. Außerdem hilft die Schuldnerberatung bei Problemen mit den Gläubigern und sucht nach Lösungsmöglichkeiten. Oft können Ratenzahlungen vereinbart werden. Natürlich sollte der Schuldner auch selbst aktiv werden und zum Beispiel seine Einnahmen erhöhen, indem er einen oder mehrere Nebenjobs sucht. Die Schuldnerberatung hilft auch bei ernsthaften Problemen wie Gehalts- oder Kontopfändungen sowie Kontokündigungen.

Ist es nicht absehbar, dass die Schulden in einem überschaubaren Zeitraum aus eigener Kraft getilgt werden können, sollte auch eine Privatinsolvenz in Betracht gezogen werden. Die Schuldnerberatung gibt Unterstützung bei allen hierzu nötigen Schritten. Innerhalb einer so genannten Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Lohnes oder Gehaltes an einen Insolvenzverwalter abtreten, der das Geld dann gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt. Nach Ende der 6-jährigen Wohlverhaltensphase kann dann die Restschuldbefreiung erteilt werden.

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