Verbraucher, die einen Darlehen aufnehmen, sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass das Darlehen neben den Zinsen noch weitere Kosten verursacht, die nicht unerheblich sein können. Da sind zunächst noch die Bearbeitungsgebühren, die die Bank erhebt. Diese werden in Prozent ausgedrückt und sind abhängig von dem Darlehensbetrag. Die Kosten für die Zinsen werden im nominalen Zins angegeben und die Kosten für die Zinsen und die Bearbeitungsgebühren spiegeln sich im effektiven Jahreszins wieder. Der effektive Jahreszins ist deshalb auch die Größe, die ein Darlehensnehmer heranziehen kann, wenn er die Kosten für einen Darlehen miteinander vergleichen will. Grundsätzlich gilt, je niedriger der effektive Jahreszins ist, den der Darlehensnehmer angeboten bekommt, desto niedriger sind auch die Darlehenskosten.
Die Bearbeitungsgebühren erheben die Banken, für den Verwaltungsaufwand, den sie mit der Darlehensvergabe betreiben. Dazu zählen die Bearbeitung und Erstellung des Darlehensvertrages, die Auszahlung des Darlehens und seine regelmäßige Überwachung während der Darlehenslaufzeit. Die Bearbeitungsgebühren sind von Bank zu Bank ebenfalls verschieden und bewegen sich von 1%, wenn es sehr günstig ist, bis hin zu 3%, was dann schon wieder teuer ist, denn das bedeutet bei 20.000 Euro Kredit immerhin 600 Euro an Bearbeitungsgebühren. Doch es gibt noch weitere Faktoren, die die Kosten für ein Darlehen in die Höhe treiben. Das ist die Restschuldversicherung. Viele Banken drängen ihre Kunden im Zusammenhang mit der Kreditgewährung auf den Abschluss einer Restschuldversicherung als Sicherheit.
Doch die Restschuldversicherung kann ein Darlehen erheblich verteuern und bei Darlehenssummen von über 20.000 Euro ganz schnell noch einmal zusätzlich 10% der Darlehenssumme an Kosten verursachen. In vielen Fällen ist der Abschluss dieser Restschuldversicherung, die den Darlehensnehmer im Fall des Todes, bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit absichern soll, nicht zu empfehlen. Auch Verbraucherschützer raten den Kunden, diese Darlehen verteuernde Versicherung nicht abzuschließen. Die Banken verkaufen das Produkt hingegen gern, da sie von den Versicherungen Provisionen für die Vermittlung erhalten. Dabei sollte eine Restschuldversicherung, wenn überhaupt immer auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Der Darlehensnehmer muss selbst entscheiden können, ob er diese, das Darlehen doch beträchtlich verteuernde Versicherung zu seinem Schutz haben möchte. Für Darlehen mit niedrigen Beträgen ist sie auf jeden Fall eher unsinnig.
Die möglichen Kosten für ein Darlehen verteuern sich um eine weitere Position, wenn der Darlehensnehmer um ein Darlehen zu bekommen eine sogenannte Darlehensvermittlung beauftragt hat. Für die erfolgreiche Darlehensvermittlung muss der Darlehensnehmer dann entsprechend Provisionen bezahlen, wie hoch diese sind, steht in der Regel im Vermittlungsauftrag. Viele Darlehensvermittler verlangen die Bezahlung der Provision nicht in einem Betrag, sondern rechnen diesen in die Raten mit ein, sodass das Darlehen um diesen Betrag teurer wird. Schon aus Kostengründen sollte die Beauftragung eines Darlehensvermittlers vermieden werden. Wer als Kunde bei der Suche nach einem Darlehen nicht aufpasst und die Darlehenskosten, die entstehen können, unterschätzt, dem kann es schnell passieren, dass er für ein Darlehen letzten Endes 50% an Kosten draufzahlt.