Derzeit wird von vielen Anlageberatern empfohlen, dass man eine Immobilie als private Altersvorsorge nutzen sollte, weil diese wertbeständig und gegen Inflation geschützt sei. Tatsächlich wird der Immobilienerwerb als Geldanlage auch bei vielen Privatanlegern immer beliebter. Zur Zeit sprechen sicherlich auch die sehr günstigen Darlehenszinsen dafür, konkret über einen Immobilienkauf nachzudenken. Da es sich beim Kauf und auch bei der späteren Immobilienfinanzierung um kein kleines „Projekt“ handelt, sollte man sich zuvor ausgiebig über alles Wissenswerte informieren. Dazu gehört unter anderem auch, dass man sich Gedanken über alle anfallenden Kosten macht, die zunächst im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie stehen (können).
Was sind die zu beachtenden Kosten rund um den Immobilienkauf? Den weitaus größten Teil der Kosten stellt selbstverständlich der Kaufpreis für die gewählte Immobilie dar. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Reihe von „Nebenkosten“, die zwar von nicht wenigen Immobilienkäufern zunächst „vergessen“ werden, dennoch aber eine nicht geringe Gesamtsumme darstellen können. Zu den weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie entstehen können, zählen vor allen Dingen Maklercourtage, Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages die Grunderwerbssteuer und die Eintragung der Grundschuld als Kreditsicherheit ins Grundbuch.
Vergessen darf man natürlich auch nicht die laufenden Kosten ab dem Besitz der Immobilie, wie etwa die Grundsteuer, Versicherungen (Hausrat- und Gebäudeversicherung), sowie Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren etc. Als eine Faustformel kann man sich merken, dass die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf insgesamt im Bereich zwischen 10 bis zu 15 Prozent auf der Basis der Kaufsumme liegen können. Den größten Anteil an dieser Gesamtsumme hat dabei in vielen Bundesländern mit 3,5 Prozent die Grunderwerbssteuer. Auch die Maklercourtage kann mit rund drei Prozent in diesen Bereich fallen, wenn ein Makler beauftragt worden ist.
Bezüglich der Notarkosten und Gerichtskosten kann man von einem relativ einheitlichen Satz von 1,5 Prozent auf der Grundlage des Kaufpreises ausgehen. Zählt man diese Kosten zusammen, ist man bereits bei rund neun Prozent auf Basis des Kaufpreises als Nebenkosten. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch und mitunter auch die Kosten für einen bestellten Gutachter, der die Immobilie vor dem Kauf prüfen soll. Liegt der Kaufpreis einer Immobilie also beispielsweise bei 250.000 Euro, dann sollte man von weiteren zusätzlichen Kosten zwischen 25.000 und 40.000 Euro ausgehen und diese natürlich bei der anstehenden Finanzierung mit berücksichtigen.