Welche Kreditkarten Gebühren können anfallen?

Welche Kreditkarten Gebühren können anfallen?

"Kostenlose Kreditkarte" - dieses Angebot, mit dem zahlreiche Kreditkartenanbieter um Kunden werben, klingt verlockend. Dennoch sollte man sich vorab genau über sämtliche Konditionen informieren, denn Kosten können dem Karteninhaber nicht nur in Form einer Jahresgebühr entstehen. Welche Gebühren können anfallen? Auf was sollte geachtet werden? Die Jahresgebühr ist die offensichtlichste aller Kostenpositionen. Diese kann zwischen null und etwa 150 Euro betragen; insbesondere bei Kreditkarten ohne Jahresgebühr sollte gründlich recherchiert werden, inwieweit nicht mit Hilfe eines anderen Kostenfaktors "abgesahnt" wird. Kreditkartenverträge mit einer hohen Jahresgebühr beinhalten häufig noch zusätzliche Leistungen wie etwa diverse Versicherungen, Reservierungsservices, Einkaufs- und Benzinrabatte oder Zugang zu bestimmten Lounges. Inwieweit sich die erhöhte Gebühr für den Kreditkarteninhaber durch diese Services bezahlt macht, muss den eigenen Bedürfnissen entsprechend individuell entschieden werden.

Zu den eher versteckten Kosten zählen die Gebühren für den Auslandseinsatz der Karte. Außerhalb der Euro-Zone verlangen die unterschiedlichen Anbieter Gebühren zwischen null und zwei Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass die in den USA gekaufte Uhr den Karteninhaber nicht umgerechnet 200 Euro, sondern insgesamt 204 Euro kostet. Der Einsatz der Kreditkarte innerhalb der Euro-Zone ist bei fast allen Anbietern kostenlos. Eine weitere Position, die erst auf den zweiten Blick sichtbar wird, sind Bargeldabhebungen. Je nach Anbieter werden dem Karteninhaber bis zu fünf Prozent des abgehobenen Betrages in Rechnung gestellt, meist fällt jedoch ein Mindestbetrag zwischen fünf und sieben Euro an. Mit Kreditkarten, die von Banken ausgegeben werden, ist die Abhebung an institutseigenen Geldautomaten meist kostenlos.

Selbstverständlich fallen bei einer verspäteten Begleichung der Kreditkartenrechnung Sollzinsen an; diese stellen einen weiteren zu beachtenden Kostenblock dar. Die Zinsen liegen i.d.R. zwischen sieben und 20 Prozent p.a.; manche Kartenanbieter gestalten die Verzinsung variabel in Abhängigkeit von der Rechnungshöhe. Einige Anbieter sehen von der Berechnung von Sollzinsen ab, falls der ausstehende Betrag innerhalb einer bestimmten Frist nach der Fälligkeit doch noch bezahlt wird. Insbesondere hinter den Angeboten sogenannter "kostenloser" Kreditkarten ohne Jahresgebühr lauert oft eine weitere Kostenposition: Die Gebühren für den Mindestumsatz. Wird ein festgelegtes jährliches Minimum (meist zwischen 1000 und 1500 Euro) an mit der Karte getätigten Umsätzen unterschritten, so fällt im Folgejahr eine "Strafgebühr" an, die sich im Rahmen der für Kreditkarten üblichen Jahresgebühr bewegt.

Weitere Kosten können etwa durch den Kartenverlust entstehen - manche Anbieter verlangen für die Bereitstellung einer Ersatzkarte eine (meist geringe) Gebühr. Darüber hinaus werden vereinzelt auch Kosten für bestimmte zusätzliche Features berechnet, so etwa ein bestimmtes Kartenmotiv oder eine mit dem Foto des Inhabers versehene Karte, welche eine erhöhte Sicherheit gewährleistet. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sämtliche Gebühren im Kreditkartenvertrag festgeschrieben sein müssen. Dementsprechend sollte dieser vor Abschluss aufmerksam gelesen werden - auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen in puncto Kosten vermeiden und die Kreditkarte kann bedenkenlos genutzt werden.

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