Jeder Arbeitnehmer hat eine, und natürlich sollte es stets die passende sein - die Lohnsteuergruppe. Es gibt sechs verschiedene Gruppen, die jeweils auf eine spezielle Lebenssituation zugeschnitten sind. Einmal im Jahr ist der Steuerklassenwechsel möglich, allerdings ist es empfehelenswert, die Entscheidung im Vorfeld gründlich zu überprüfen. Es gibt im Internet zahlreiche Rechner, die es einem ermöglichen, sich einen Überblick über die Veränderungen des eigenen Gehaltes in den verschiedenen Lohnsteuergruppen zu verschaffen. Vergleicht man hier die Lohnsteuer-Abzüge in den verschiedenen Gruppen anhand eines konstant bleibenden Gehaltes, ergeben sich immense Unterschiede.
Die Lohnsteuerklasse 1 ist optimal für unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kind. Das etwaige Bestehen eine Lebensgemeinschaft spielt hierbei keine Rolle. In der Steuerklasse 2 sind alle alleinerziehenden Arbeitnehmer mit einem oder mehreren Kindern gut aufgehoben. Sie gilt gleichermaßen für noch-nicht-Verheiratete wie nun-endlich-Geschiedene und natürlich auch für leider-schon-Verwitwete. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 bleiben den Verheirateten vorbehalten. Üblicherweise sind die Ehepartner vor der Hochzeit in Lohnsteuergruppe 1 oder 2 eingeordnet, nach der Eheschließung muss in 3, 4 oder 5 gewechselt werden. Hierbei hängt die von den Ehepartnern gewählte Kombination in erster Linie von der Höhe der jeweiligen Gehälter ab. Verdienen beide Eheleute ungefähr gleich viel, empfiehlt sich die Kombination 4 - 4.
So wird bei beiden der gleiche Steuersatz zugrunde gelegt, und es entstehen keine steuerlichen Einbußen. Bestehen zwischen den Einkünften des Ehepaares erhebliche Differenzen, lohnt sich eventuell ein Wechsel in die Kombination 3 -5. Hierbei erhält der Besserverdiener die Steuerklasse 3 und hat damit sehr geringe Abzüge für Lohnsteuer. der Ehepartner mit dem kleineren Gehalt wird in Steuerklasse 5 abgerechnet und hat dadurch wesentlich mehr Lohnsteuerabzüge als in Klasse 4. Im ersten Moment klingt das etwas ungerecht, und bei Paaren, die strickt in "Deins" und "Meins" unterteilen, ist es das auch. Entscheidend ist jedoch, dass bei einer Zusammenveranlagung von 3 und 5 unter den richtigen Voraussetzungen mehr Gesamtnetto übrig bleibt als bei der Einteilung in 4 - 4. Man sagt, dass sich der Wechsel zu 3 - 5 ungefähr ab einer Differenz von 500 Euro netto zwischen den zwei Partnern lohnt. Im Zweifelsfall kann man sich die Varianten bei jedem Lohnsteuerverein durchrechnen lassen. Die Konination 4 - 5 oder 3 - 4 ist nicht möglich.
Zu guter Letzt bleibt noch die Lohnsteuergruppe 6. Sie ist gedacht für Doppelverdiener, die einer Hauptbeschäftigung und daneben einer lohnsteuerpflichtigen Nebenbeschäftigung nachgehen. (Achtung - eine solche Nebenbeschäftigung muss vom "Hauptarbeitgeber" genehmigt werden!) Die Hauptbeschäftigung wird - je nach Situation - mit Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 besteuert. Die Nebenbeschäftigung läuft dann in Gruppe 6 und wird hier sehr hoch besteuert. Ob sich der Aufwand einer Zweitbeschäftigung mit der entsprechenden Besteuerung tatsächlich lohnt, muss im Einzelfall jeder für sich entscheiden. Den Wechsel in eine andere Lohnsteuergruppe kann man üblicherweise bei Einwohnermeldeämtern oder im Bürgerservice vornehmen.