Wenn das Konto nicht gedeckt ist fallen hohe Zinsen für den Überziehungskredit an

Wenn das Konto nicht gedeckt ist fallen hohe Zinsen für den Überziehungskredit an

Das Girokonto dient der Abwicklung von Zahlungsvorgängen. So werden hierüber sowohl die Gehaltseingänge als auch die Bezahlung von Miete, Strom und anderen Rechnungen gebucht. In den meisten Fällen weisen Girokonten nur geringe Guthaben auf, denn oft ist das Gehalt gerade ausreichend, um eben die offenen Rechnungen zu bezahlen bzw. Geld für den Lebensunterhalt abzuheben. Viele Kontoinhaber sind zudem darauf angewiesen, dass die Gehaltszahlungen rechtzeitig gebucht werden, weil viele Zahlungen Terminsachen sind. Fällt nun die eigentliche Lohnzahlung auf ein Wochenende, wird sie erst am nächsten Werktag gebucht. Wird die Abbuchung früher in Auftrag gegeben, kann dies zu einer Überziehung des Kontos führen.

Viele Banken vergeben an Kunden mit einer einwandfreien Bonität bereits bei Kontoeröffnung einen Dispositionskredit. Seine Höhe richtet sich nach der Höhe des Geldeingangs, in der Regel wird er über das dreifache Nettoeinkommen auf dem Konto vergeben. Bis zu dieser Höhe dürfen Kontoinhaber dann das Konto überziehen, ohne nochmals Rücksprache mit der Bank zu nehmen. Somit besteht die Möglichkeit, derartige Zahlungsüberschneidungen abzufedern. Auch kleinere Wünsche, die im normalen Budget nicht enthalten sind, können so erfüllt werden, die Rückzahlung des Kredites erfolgt durch den nächsten Geldeingang. Für den Dispositionskredit sind bei jeder Inanspruchnahme Sollzinsen zu bezahlen, die bis zu 15% p.a. betragen können. Lediglich Direktbanken bieten günstigere Zinssätze zwischen 7,9 - 10,9% p.a.

Dispositionskredite werden jedoch nur an Menschen vergeben, die regelmäßig Geld verdienen sowie keinen negativen Schufa-Eintrag haben. Arbeitslose bzw. Bankkunden mit Negativmerkmalen in der Schufa erhalten grundsätzlich keinen Dispo. Somit müssen sie ihr Konto immer im Guthaben führen, denn Überziehungen sind nicht möglich. Wird nun eine Abbuchung vom Konto fällig, wenn das Konto nicht gedeckt bzw. der Dispositionskredit bereits ausgeschöpft ist, liegt es im Ermessen des Kundenberaters der Bank, ob diese Buchung trotzdem ausgeführt wird. Entscheidet sich der Berater dagegen, wird die Buchung an den Auftraggeber, etwa den Stromversorger, mit der Information "Rückgabe mangels Deckung" zurückgebucht. Dieser erfährt somit also von den finanziellen Schwierigkeiten und wird eine Mahnung versenden. Bei einigen Zahlungen, etwa der Abhebung am Geldautomaten, ist jedoch keine Rückgabe mehr möglich.

Wird die Buchung ausgeführt und wird das Konto somit überzogen, fallen Sollzinsen an. Man spricht hierbei von einer nicht genehmigten Überziehung. Ist kein Dispositionskredit eingeräumt bzw. ist dieser nicht mehr ausreichend, fallen zusätzlich Überziehungszinsen an, die nochmals 5% p.a. betragen. Somit kostet eine nicht genehmigte Überziehung 15% Sollzinsen + 5% Überziehungszinsen, also ganze 20% p.a.! Diese Zinsen werden dann immer zum Rechnungsabschluss, meist zum Quartalsende, vom Konto abgebucht. Solche Überziehungen sollte man daher möglichst vermeiden, denn sie belasten das ohnehin strapazierte Budget zusätzlich bzw. man sollte mit der Bank über eine Erhöhung des Dispositionskredites verhandeln. Sofern der Dispo stark beansprucht ist und regelmäßig Geld aufs Konto eingeht, kann mit der Bank auch eine Umschuldung in einen Ratenkredit vereinbart werden.

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