Wenn die Rückzahlung eines Darlehen nicht mehr geleistet werden kann

Wenn die Rückzahlung eines Darlehen nicht mehr geleistet werden kann

Wer ein Darlehen aufnimmt, muss bei der Bank Einkünfte nachweisen, mit dem dieses Darlehen einschließlich der anfallenden Zinsen zurückgezahlt wird. Auch eine Bonitätsprüfung in Form einer Schufaabfrage ist üblich, um die Sicherheit der Rückzahlung zu untermauern. Trotzdem können sich im Laufe der Darlehenslaufzeit Situationen ergeben, die eine Rückzahlung unmöglich werden lassen. Eine längere Krankheit oder eine Arbeitslosigkeit können das monatliche Budget derart reduzieren, dass die monatlichen Raten für das Darlehen nicht mehr aufgebracht werden können. Wer die Raten aktuell nicht zahlen kann, sollte sich daher schnellstens mit der Bank in Verbindung setzten, um Unannehmlichkeiten oder gar weitere Kosten zu vermeiden. Informiert man nämlich die Bank über die derzeitige Zahlungsunfähigkeit, so besteht noch immer die Möglichkeit, Zahlungen auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt die Ratenzahlung wieder aufzunehmen. Auch eine Reduzierung der monatlichen Rate mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Laufzeit des Darlehensvertrages kann mit der Bank einvernehmlich vereinbart werden.

Banken sind immer daran interessiert, ihr Geld zurück zu bekommen und bieten somit zahlreiche Hilfen an, wenn die Zahlungsfähigkeit des Kunden aktuell geschmälert ist. Wer allerdings beschließt, die Zahlungen kommentarlos einzustellen, sieht sich schnell vor einer Reihe von Problemen, die zudem neue finanzielle Belastungen mit sich bringen. Bereits beim Ausbleiben der zweiten Rate ist die Bank nämlich berechtigt, das Darlehen zu kündigen. Das heißt dann in der Realität, dass die Bank mit dem Ausspruch der Kündigung des Darlehens gleichzeitig die komplette Kreditsumme einschließlich aktueller Zinsen einfordern kann. Wer sich finanziell in der Enge befindet, kann in einer solchen Situation schnell von der Schuldenfalle eingeholt werden, so dass ein komplettes Haushaltsbudget zusammenbrechen kann.

Sollte nach der gesetzten Frist der komplette Darlehensbetrag vom Kreditnehmer nicht bezahlt worden sein, ist die Bank berechtigt, Inkassounternehmen mit der Geldeintreibung zu beauftragen. Dass dieses wieder Kosten verursacht, ist völlig verständlich. Die Bank wird sich nach einem geplatzten Darlehensvertrag, der durch die Nichtzahlung von Raten gekündigt werden musste, auf keinerlei Ratenzahlungen mehr einlassen. Je länger der Schuldner sich nun noch Zeit mit der Problemlösung lässt, desto enger zieht die Bank ihre symbolischen Schlingen. Was auch sehr wichtig zu beachten ist, das ist die Tatsache, dass ein gekündigter Darlehensvertrag einen negativen Schufaeintrag nach sich zieht.

Die Umschuldung des geplatzten Kredites ist dann nicht mehr so einfach möglich, denn deutsche Kreditinstitute distanzieren sich hinsichtlich der Kreditvergabe von Kunden mit Negativeinträgen bei der Schufa. Hier kann nur noch ein Auslandskredit ohne Schufa der Rettungsanker für den Schuldner sein. Insgesamt bringt ein Darlehensvertrag, bei dem die Raten nicht pünktlich, regelmäßig oder aber überhaupt nicht bezahlt werden, viel Ärger, weitere Kosten und einen enormen Zeitaufwand für die Lösung der nachfolgenden Probleme mit sich. Somit sollte vom Kunden immer alles daran gesetzt werden, ein Darlehen hinsichtlich der Raten regelmäßig zu bedienen.

^