Wenn ein Kredit aufgenommen wird, prüfen die Banken in der Regel sehr genau, ob der Kreditnehmer die monatlichen Raten aus seinem Einkommen auch tragen kann. Diese Prüfung erfolgt jedoch anhand aktueller Einkommensbescheide, mögliche Veränderungen können natürlich nicht berücksichtigt werden. Solche Veränderungen können zum Beispiel eintreten, wenn ein Kreditnehmer arbeitslos wird oder seinen Beruf aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben kann. Hierdurch verringert sich das zur Verfügung stehende Einkommen enorm, die Kreditraten können unter Umständen nicht mehr beglichen werden. Wer nun keine Kreditversicherung abgeschlossen hat, muss mit einer Kündigung des Kredites seitens der Bank rechnen. Die Kündigung ist jedoch nicht sofort möglich, sondern kann erst nach Abschluss des Mahnverfahrens erfolgen. Menschen, die finanzielle Probleme haben, sollten möglichst sofort mit dem Berater ihrer Bank darüber sprechen. In vielen Fällen lässt sich bei solchen Gesprächen eine Einigung finden. Dies könnte zum Beispiel die Aussetzung der Kreditrate für einen bestimmten Zeitraum sein, weiterhin ist es oftmals auch möglich, den Kredit umzuschulden, um die Kreditrate hierdurch zu reduzieren.
In solchen Fällen führt die Bank jedoch eine weitere Bonitätsprüfung durch. Sie soll klären, ob der Kreditnehmer zumindest die geringere Rate bezahlen kann. Wenn das Gespräch mit der Bank nicht gesucht wird bzw. ergebnislos verläuft, wird seitens der Bank das Mahnverfahren eingeleitet. Dies beginnt mit der ersten Mahnung, in der dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung des Ratenrückstandes eingeräumt wird. Ist diese Frist verstrichen, wird eine zweite Mahnung mit dem gleichen zeitlichen Rahmen versendet. Kann die Rate auch dann nicht ausgeglichen werden, wird die dritte und letzte Mahnung versendet, in der bereits die Kündigung des Kredites angedroht wird, sollte der Ausgleich nicht binnen drei Wochen erfolgen. Ist auch diese Frist abgelaufen, wird der Kredit von der Bank gekündigt, wenn der Kreditnehmer mit mindestens drei aufeinander folgenden Raten bzw. 5% der Kreditsumme in Verzug ist.
Sofern die Kündigung des Kredites erfolgt ist, wird dieser oftmals an ein Inkassounternehmen abgegeben, die sich dann um die weitere Abwicklung sowie um den Einzug der ausstehenden Raten kümmern. Wenn bei einem Kredit Sicherheiten vereinbart wurden, werden diese nach der Kündigung des Kredites verwertet. Dies bedeutet zum Beispiel die Auflösung von Sparguthaben oder Lebensversicherungen bzw. die Versteigerung des eigenen Hauses, wenn als Sicherheit eine Grundschuld gedient hat. Sofern die Sicherheiten verwertet werden konnten, wird mit dem Erlös hieraus der Kredit zurückgezahlt. Ist dies nicht vollständig möglich, muss der Kreditnehmer den Restbetrag noch übernehmen. Eine Kreditkündigung hat neben der Sicherheitenverwertung aber noch weitere Folgen. So erfolgt sofort ein Eintrag in die Schufa-Kartei, weitere Kreditaufnahmen bei anderen Banken sind somit nicht mehr möglich.
Auch der Abschluss von Handyverträgen ist nun erschwert. Auch kann von der Bank ein Antrag auf Pfändung erfolgen. Somit wird das eigene Girokonto für weitere Verfügungen gesperrt, lediglich Sozialleistungen bzw. Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze können dann noch ausgezahlt werden. Mitunter wird sogar ein Gerichtsvollzieher beauftragt, der den Kreditnehmer zu Hause besucht und ggf. Gegenstände pfändet, die später bei einer Auktion versteigert werden können. Verfügt der Kreditnehmer nachweislich über kein eigenes Vermögen mehr, muss er die Eidesstattliche Versicherung abgeben, auch diese wird in die Schufa eingetragen.