Wer bekommt einen KfW Kredit?

Wer bekommt einen KfW Kredit?

KfW-Kredite sind Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Existenzgründern, kleinen Unternehmern und Selbstständigen Aufbaukredite zur Verfügung stellen. Daneben fördert die KfW auch den Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen von Privatpersonen und Familien. Als staatliche Institution möchte die KfW mit ihren zinsgünstigen Darlehen ein breites Spektrum von verschiedenen Vorhaben und Projekten fördern; dabei sollen nicht nur Großprojekte, die bereits Steuervorteile genießen, finanziert werden. Auch Kreditnehmer aus verschiedenen Bevölkerungsschichten sollen in den Genuss dieser Fördermittel kommen. So kann das Bauvorhaben eines Eigenheims ebenso mit KfW-Mitteln finanziert werden wie die Anschaffung von Maschinen oder anderer Firmenausstattung eines Gewerbebetriebes. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Wohneigentum vom Antragsteller selbst genutzt, bzw. der Gewerbebetrieb von diesem geführt wird. Weiter muss darauf geachtet werden, dass die Kreditbeantragung vor dem Erwerb des Hauses oder des Maschinenparks erfolgt. Im Nachhinein beantragte Kredite können von der KfW abgelehnt werden. Die Beantragung des KfW-Kredits kann nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen.

Der Kreditantrag muss von der Hausbank des Interessenten gestellt werden, die auch die weitere Abwicklung des Darlehens übernimmt und dem Antragsteller als Ansprechpartner während der gesamten Kreditlaufzeit zur Verfügung steht. Bei einer Unternehmensgründung muss dem Kreditantrag ein Geschäftskonzept und eine wirtschaftliche Vorausschau für die Dauer der Kreditlaufzeit (maximal 10 Jahre) beigefügt werden. Die Besonderheit des KfW-Kredits ist neben seiner relativ günstigen Zinsen die Aussetzung der Tilgungsleistung in den ersten beiden Jahren bei Unternehmensgründungen und bis zu fünf Jahren beim Immobilienerwerb. In dieser tilgungsfreien Zeit müssen lediglich Zinsen gezahlt werden, was die monatliche Belastung des Kreditnehmers deutlich geringer hält.

Nach Ablauf der Tilgungsaussetzung kann der Kredit neben den vereinbarten monatlichen Raten auch durch Sonderzahlungen vorzeitig zurückgeführt werden. Die tilgungsfreie Zeit stellt ohne Frage eine große finanzielle Erleichterung dar. Doch sollte sich der Kreditnehmer stets im Klaren darüber sein, dass nach Ablauf dieser Zeit erheblich größere monatliche Belastungen auf ihn zukommen als dies bislang der Fall war. Gerade beim Kauf eines Eigenheims wird dieser Umstand oft verdrängt. Schränkt man sich in der Anfangszeit nach dem Grunderwerb noch ein und hält zusätzliche Ausgaben so gering wie möglich, lässt dieses anfangs noch mehr oder weniger strikt eingehaltene Sparverhalten allmählich nach. Kommen dann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit die zusätzlichen Kosten zu den ohnehin bestehenden Belastungen hinzu, ist dies meist mit weiteren finanziellen Einschränkungen der Antragsteller verbunden.

Die Höhe des Kredits beträgt bei Existenzgründern maximal 50.000,- und beim Erwerb von Wohneigentum 100.000,- Euro. Gerade bei Unternehmensgründern kann mit diesem Existenzgründungsprogramm der gesamte Finanzierungsbedarf des Antragstellers gedeckt werden. Ein KfW-Kredit ist eine zinsgünstige und anfangs mit geringen monatlichen Belastungen einhergehende Finanzierung privater und geschäftlicher Vorhaben. Neben der Beratung durch seine Hausbank sollten sich besonders Existenzgründer vorab bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern, sonstigen Berufsverbänden oder Unternehmensberatern ausführlich über die Voraussetzungen und Bedingungen eines solchen Kredits informieren.

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