Anleger haben in Deutschland die Pflicht, ihre erzielten Einnahmen zu versteuern. Dies gilt nicht nur für das Arbeitseinkommen, sondern viele andere Einkommensarten müssen ebenfalls versteuert werden. Die Steuerpflicht gilt zum Beispiel auch für Anleger, die mit ihrem angelegten Kapital einen Ertrag erwirtschaften. Wer aus einer Kapitalanlage heraus Einnahmen erzielt, der muss diese im Zuge der Abgeltungssteuer versteuern. Werden dem Anleger also zum Beispiel Zinsen gutgeschrieben, so muss er diese mit 25 Prozent versteuern, falls die Erträge den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro im Jahr überschreiten sollten. Während die Besteuerung hierzulande relativ einfach geregelt ist, stellt sich für manche Anleger die Frage, wie die Besteuerung dann gehandhabt wird, falls die Anlage im Ausland getätigt worden ist.
Denn vom Grundsatz müssen natürlich auch Erträge, die durch eine ausländische Geldanlage zustande kommen, in Deutschland versteuert werden. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang eine Besonderheit zu beachten, nämlich die Steuerabkommen, die Deutschland mit vielen anderen Ländern geschlossen hat. Meistens handelt es sich bei diesen Steuerabkommen um sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen sind mit vielen, aber nicht mit allen Ländern geschlossen werden. Daher muss sich auch der Anleger, der sich für eine Geldanlage im Ausland entscheidet, im Detail informieren. Im Wesentlichen besteht das Doppelbesteuerungsabkommen aus der Vereinbarung zweier Staaten, dass erzielte Erträge nicht in beiden Ländern versteuert werden müssen. Wer sich als deutscher Anleger also zum Beispiel für eine Geldanlage in Italien entscheidet, der muss den Ertrag nicht sowohl in Deutschland als auch in Italien in vollem Umfang versteuern.
Wie die Besteuerung dann allerdings im Detail erfolgt, ist in den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich geregelt. So kann es bei dem einen Steuerabkommen so geregelt sein, dass die ausländischen Erträge in vollem Umfang im Ausland versteuert werden müssen. Ein anderes Doppelbesteuerungsabkommen sieht hingegen vielleicht vor, dass die Erträge je zur Hälfte im In- und im Ausland versteuert werden müssen. Da es im Bezug auf diese Steuerabkommen hin und wieder Änderungen geben kann, ist es für den Anleger wichtig, dass er sich diesbezüglich auf dem Laufenden hält. So gab es in der jüngsten Vergangenheit zum Beispiel wichtige Änderungen, was das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland betrifft.