Mit dem Testament erhalten Menschen schon zu Lebzeiten die Möglichkeit, zu regeln, was mit dem Vermögen nach dem Ableben geschehen soll. Werden hingegen keine Maßnahmen durch Aufsetzen eines Testaments getroffen, dann greifen gesetzliche Regelungen. Das gesetzliche Erbrecht hat allerdings seine Tücken. Dies trifft insbesondere auf Paare zu, die nicht verheiratet sind, denn neben dem Lebenspartner wird auch anderen Verwandten, beispielsweise den Eltern oder Geschwistern, ein Teil des Vermögens zugesprochen. Mit einem Testament lässt sich die Erbfolge bestimmen, jedoch sind dabei einige Dinge zu beachten, damit das Testament auch rechtlich anerkannt wird.
Der wichtigste Punkt ist an dieser Stelle, die Auffindbarkeit des Testamentes sicherzustellen. Nur unter der Voraussetzung, dass der letzte Wille bekannt ist, lässt sich dieser umsetzen. Doch viele Menschen fragen sich, wie sie das Dokument hinterlegen sollen. Häufig wird eine vertraute Person gewählt. Dies kann jedoch auch zum Problem werden, wenn dieser Mensch zum Beispiel vorher verstirbt, erkrankt oder anderweitige Vorkommnisse das Verhältnis zueinander belasten. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist eine sichere Möglichkeit, den Letzten Willen aufzubewahren. Dadurch kann im Todesfall automatisch auf das Dokument zurückgegriffen werden.
Gegen eine Gebühr hat jede Person die Möglichkeit, beim Nachlassgericht ein Testament zu hinterlegen. Daneben werden vom Notar beurkundete Testamente ohnehin beim Nachlassgericht hinterlegt. Viele Menschen entscheiden sich nicht für die Erstellung eines Testamentes, da sie unsicher sind, wie sie es gestalten sollen. Dazu sei gesagt, dass das Testament einerseits handschriftlich verfasst werden kann, auf der anderen Seite kann aber auch die Hilfe eines Notars in Anspruch genommen werden. Der Notar wird genau auf die Formulierungen eingehen, welche notwendig sind, damit der Letzte Wille so umgesetzt werden kann, wie er gemeint ist.
Zwischen dem, was mit dem Testament bezweckt werden soll und dem, wie es rechtlich letztendlich umgesetzt wird, können nämlich Welten liegen. Umso wichtiger ist es, bei Eigenverfassung auf den Wortlaut zu achten und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat zu holen. Mit der Höhe des Vermögens wird dies immer wichtiger. Zu beachten ist, dass die geltenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorsehen, dass ein Testament nicht nur handschriftlich verfasst werden, sondern auch eigenhändig unterschrieben werden muss. Ein Dokument, welches am Computer oder der Schreibmaschine abgefasst wurde, wird somit nicht akzeptiert.