Der Gläubiger einer Forderung hat verschiedene Möglichkeiten, die betreffende Forderung einzuziehen. In der Regel geschieht dies zunächst durch die Geltendmachung der Forderung und einer anschließenden rechtsverbindlichen Mahnung im Falle der Missachtung der Forderung. Hat dieses Vorgehen kein Erfolg, übergeben die meisten Gläubiger die Forderung an ein so genanntes Inkassounternehmen, das in der Folge geschäftsmäßig die Einziehung der Forderung betreibt. Dafür gibt es in der Regel zuerst ein so genanntes Inkasso Schreiben an den Schuldner der Forderung heraus.
Im Schreiben vom Inkassodienstleister wird dieser über die offene Forderung des Gläubigers aufgeklärt und zudem aufgefordert, einen bestimmten Betrag zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich zum einen natürlich aus der Forderung zusammen, darüber hinaus fließen aber auch Kosten für Anwälte und das Inkassounternehmen in den Betrag ein. Im Verhältnis zu der reinen Forderung des Gläubigers ist die entsprechende Summe als wesentlich höher. Erhält ein Verbraucher ein solches Inkasso Schreiben, ist er in der Regel zunächst schockiert. Insbesondere die hohen Kosten für die Anwälte des Gläubigers und das Inkassounternehmen verunsichern die meisten Verbraucher, die nicht so recht wissen, wie sie sich angesichts des Schreibens verhalten sollen. Dabei gibt es einige Punkte, die bei der Reaktion auf ein Inkasso Schreiben beachtet werden sollten.
Zuerst sollte der Verbraucher keinesfalls nervös werden. Die praktische Erfahrung zeigt, dass eine Vielzahl von Inkasso Schreiben fälschlicherweise und irrtümlich verschickt werden. Häufig handelt es sich auch um betrügerische Fälle. Daher sollte in jedem Fall zunächst geklärt werden, ob die im Inkasso Schreiben niedergelegte Forderung überhaupt existiert. Der teure und aufwendige Gang zum eigenen Anwalt lohnt sich hier noch nicht, dieser könnte prinzipiell nichts anderes machen als der Verbraucher selber, nämlich die umfassende Prüfung der vorhandenen Unterlagen im Hinblick auf die Existenz der Forderung. Dabei sollte durchaus weit in die Vergangenheit geprüft werden, titulierte Forderungen verjähren schließlich erst nach 30 Jahren. Anhaltspunkte für eine bestehende Forderung könnten zum Beispiel Verträge oder Quittungen sein. Kommt der Verbraucher hier zu dem Ergebnis, dass die Forderung unzweifelhaft besteht, sollte er diese möglichst umgehend erfüllen. Dies erspart im Mehrkosten und rechtliche Problem. Ein "auf Zeit spielen" ist nicht nur gegenüber dem Vertragspartner unfair, sondern erhöht auch die Kosten.
Findet der Verbraucher nichts derartiges in seinen Unterlagen, sollte er zunächst das Inkassounternehmen anschreiben und es auffordern, die behauptete Forderung nachzuweisen. Tut es dies und der Nachweis ist nicht völlig absurd lohnt sich der Gang zum Anwalt, um die Rechtskräftigkeit der Forderung zu überprüfen. Handelt es sich aber um einen merkwürdig anmutenden Sachverhalt, empfiehlt sich unter Umständen die Konsultierung der örtlichen Verbraucherschutzzentrale. So haben sich zahlreiche betrügerische Unternehmen darauf spezialisiert, Mahnungen und Inkasso Schreiben an Verbraucher zu schicken, die sich oftmals aufgrund des offiziell anmutenden Schriftstücks zur Zahlung einer nicht bestehenden Forderung verpflichtet fühlen. Der wichtigste Punkt ist hier folglich die Überprüfung der Forderung.