Wie die Erbschaftssteuer legal umgehen?

Wie die Erbschaftssteuer legal umgehen?

Während die bisherigen Generationen, bedingt durch die Verluste im zweiten Weltkrieg, nicht viel zu erben hatten, leben wir heute in einer Generation, in der das Erben und Vererben eine überaus wichtige Rolle spielt. Betrachtet man nur die kommenden zehn Jahre, so sagen Experten, stellt man fest, dass in diesem Zeitraum ca. zwei Billionen Euro zur Vererbung anstehen. Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war der Umlauf des privaten Vermögens derart hoch. Diese Summe wird jedoch noch beeindruckender, hält man sich vor Augen, dass es sich hier um rund ein Viertel des gesamten, bundesdeutschen Privatvermögens handelt. Wenn man nun aber denkt, dass die Erben ja nun das "Geschäft ihres Lebens" machen, der irrt, denn schließlich greift der Staat sich von jeder regulären Erbschaft einen großen Teil als "Erbschaftssteuer" ab.

Wer sich jedoch frühzeitig Gedanken über seine Erblassung macht und entsprechende Vorkehrungen trifft, der kann sich und seine Erben vor der Erbschaftssteuer schützen und so dem Finanzamt ein echtes Schnippchen schlagen. Wie bei vielen anderen Dingen im Leben, gilt auch bei der Erbschaft, dass eine rechtzeitige Planung bares Geld wert ist. Durch rechtzeitiges Ausnutzen der zur Verfügung stehenden Freibeträge (205.000 Euro bei Kindern und 51.200 Euro bei Enkeln, jeweils binnen zehn Jahren) haben Erblasser die Möglichkeit, ihr Vermögens effektiv vor den Zugriffen durch das Finanzamt zu schützen.

Ein Beispiel soll diesen Sachverhalt verdeutlichen: Nehmen wir an, ein Pärchen, besitzt je zur Hälfte ein Haus im Wert von 200.000 Euro, und ein Haus zu 400.000 Euro. Hinzu kommen noch Barvermögen im Wert von 400.000 Euro. Betrachten wir nun zunächst die normale Erfolge, ohne dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurde. Stirbt der eine Ehepartner und das Vermögen geht zunächst auf den überlebenden Ehepartner und dann auf das einzige Kind über, hat sich das Vermögen bei Ankunft beim Kind um rund 173.000 Euro verringert.

Treffen die Ehepartner jedoch steuerliche Vorkehrungen und übertragen das Geld im Abstand von jeweils zehn Jahren und im Rahmen der Freibeträge auf das Kind, sieht die Situation vollkommen anders aus: Zuerst wird, z.B. im Alter von 55 Jahren, das erste Haus (400.000 Euro) auf das Kind übertragen und zwar steuerfrei, da es im Rahmen der Freibeträge liegt. Nach zehn Jahren überträgt das Ehepaar dann das andere Haus (200.000 Euro) und die Hälfte des Bargeldes an die Tochter - auch dies steuerfrei, da es ebenfalls im Rahmen der Freibeträge liegt.

Wenn nun der eine Ehepartner stirbt, gehen seine 100.000 Euro Barvermögen an den Ehepartner über und dann, wenn dieser eines Tages stirbt, vererbt dieser sie, zzgl. seiner eigenen 100.000 Euro, an seine Tochter. Auf diese Weise wurde das gesamte Kapital steuerfrei übertragen, vorausgesetzt zwischen den Übertragungen, also auch zwischen der letzten und vorletzten, liegen stets zehn Jahre. Die Gesamtersparnis gegenüber der ungeplanten Vererbung beträgt 173.000 Euro. Ein echtes Argument für das beschriebene Vorgehen.

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