Wie eine Zwangsversteigerung abwenden?

Wie eine Zwangsversteigerung abwenden?

Wer rechtzeitig auf auftretende Probleme bei der Finanzierung reagiert, kann eine Zwangsversteigerung seiner Immobilie erfolgreich abwenden. Jedes Jahr wird nur ein relativ geringer Teil der finanzierten Eigenheime zwangsversteigert, davon sind etwa zwei Drittel jener Immobilien selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Die häufigsten Gründe für ein Scheitern der Eigenheimfinanzierung sind Arbeitslosigkeit, familiäre Probleme wie beispielsweise Scheidungen sowie falsche Einschätzungen der finanziellen Belastbarkeit und geringe Disziplin der Eigentümer in Geldangelegenheiten allgemein. Mit einer gewissen Schönrechnerei wird oft bereits in der Anfangsphase das Fundament für die Zwangsversteigerung einige Jahre später gelegt.

Falsche Beratung durch Banken und Sparkassen sind dagegen derzeit nur noch vereinzelt Auslöser einer Zwangsversteigerung. Kreditinstitute sind inzwischen eher vorsichtig, und vergeben im Regelfall kaum noch großzügige Kredite. Doch ein Großteil der Versteigerungen lässt sich erfolgreich verhindern: Die Betroffenen müssen sich frühzeitig ihren finanziellen Schwierigkeiten stellen und bereit sein, über diese mit einem unabhängigen Experten oder ihrem Bankberater zu sprechen, - denn die erforderlichen Gegenmaßnahmen müssen unverzüglich eingeleitet werden. Auch der VfK, ein von selbst Betroffenen 1986 gegründeter Verein für Kreditgeschädigte, berät erfolgreich in diesen Fragen. Betroffene beginnen auf diese Weise auch, die belastende Problematik wieder rational anzugehen. Am günstigsten liegt der Fall noch für jene, die über ein hinreichendes Einkommen zum Schultern der Belastungen verfügen, aber an eigenen organisatorischen Schwächen hinsichtlich ihrer individuellen Finanzplanung bisher gescheitert sind.

Hier müssen alle Ausgaben mithilfe des Bank- oder auch Schuldnerberaters einer genauen Prüfung unterzogen und ein Sanierungskonzept erstellt werden. Anschließend werden Prioritäten neu gesetzt: Überflüssige Versicherungen, Abonnements und Mitgliedschaften werden zum nächstmöglichen Termin gekündigt, um finanzielle Spielräume zu schaffen. Kostspielige PKW werden durch günstigere ersetzt, ggf. muss auf den Jahresurlaub verzichtet werden. Selbstverständlich müssen in diesem Prozess Opfer gebracht werden. Wer dazu nicht bereit ist, sollte seine Immobilie früh genug selbst auf den Markt bringen und über freihändigen Verkauf einen akzeptableren Preis erzielen, - bevor die Zwangsversteigerung aufgrund von Zahlungsverzug in bedrohliche Nähe rückt. Zunächst muss geprüft werden, ob es möglich ist, die aktuelle Belastung im Rahmen vertraglich vereinbarter Tilgungsflexibilitäten abzusenken.

Auch wenn der vorliegende Vertrag wenig Grundlage für derartige Flexibilität bietet, sollte in jedem Fall mit der Bank verhandelt werden, damit sie dem Kunden bezüglich der Tilgung entgegenkommt. Gläubiger müssen überzeugt werden, dass sie ihr Geld auch ohne Zwangsvollstreckung in voller Höhe erhalten. Allein auf wirtschaftliche Aspekte bezogen sollten auch Banken und Sparkassen ein Interesse daran haben, eine Zwangsversteigerung zu verhindern: Ein Teil ihres Darlehens wird dann Teil eines Verlustgeschäfts. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob durch eine anteilige Vermietung des Hauses oder der Wohnung Zusatzeinnahmen erzielt werden können. Falls diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, muss man sich von seinem Eigenheim so zügig wie nur möglich verabschieden. Zügig heißt hier: Noch bevor Raten nicht mehr bedient werden können.

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