Wie funktioniert ein Verkauf der Forderungen?

Wie funktioniert ein Verkauf der Forderungen?

Tauglicher Handelsgegenstand ist in der modernen Rechtswissenschaft jedes Gut, dem ein Geldwert beizumessen ist. Damit können nicht bloß materielle Güter und Gegenstände verkauft und gekauft werden, sondern auch immaterielle Güter wie Lizenzen und andere Rechte. Dies gilt folgerichtig auch für Forderungen, denen insbesondere ein Handels- und Geldwert beizumessen ist. Diese sind demnach häufig Gegenstände von Handelsgeschäften. In der Praxis ist dies insbesondere bei uneinbringbaren Forderungen der Fall, also etwa eine Forderung aus einem Kaufvertrag, die der Schuldner der Forderung nicht erfüllen kann oder möchte. Solche so genannten foul credits werden von speziellen Firmen aufgekauft, die sich an die Eintreibung der Forderung machen. Diese Praxis ist heutzutage auch im Mittelstand gängig, da insbesondere Handwerker oder kleinere Zulieferer oftmals Probleme mit unbezahlten Forderungen, etwa aufgrund einer Insolvenz des Schuldners, haben.

Dabei funktioniert der Verkauf von Forderungen zunächst nicht wesentlich anders, als dies bei einem Geschäft über ein materielles Gut der Fall ist. Insbesondere ist zunächst nach dem im deutschen Recht geltenden Abstraktionsprinzip zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu trennen. Das Verpflichtungsgeschäft findet zunächst nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts statt. Insbesondere ist ein Vertrag zu schließen, der aber, da nicht formgebunden, durchaus auch mündlich abgeschlossen werden kann. Der Gegenstand des Geschäfts, die Forderung, muss hinreichend bezeichnet und bekannt gemacht werden. Dabei gibt es hinsichtlich der Forderung keine besonderen Vorschriften. Jede Art von Rechten kann grundsätzlich entgeltlich abgetreten werden. Ausnahmen gelten nur soweit es sich um bestimmte Forderungen gegen Dritte handelt.

Hier muss dieser unter bestimmten Umständen dem Geschäft zustimmen. Diese Ausnahme ist zwar rechtswissenschaftlich wichtig, spielt aber in der modernen Praxis kaum eine Rolle, da nahezu alle entsprechenden Verträge eine Klausel beinhalten, die die Abtretung erlauben. Die dingliche Übertragung der Forderung, also der eigentliche Eigentumserwerb im Rahmen des Verfügungsgeschäfts funktioniert weitergehend nach den allgemeinen Regelungen des Sachenrechts. Von dieser technischen Ebene zu trennen ist die Frage, wie der Verkauf einer Forderung abgesehen von der rechtlichen Bewertung praktisch funktionieren kann. Von dem Verkauf einer Forderung unter bereits bekannten Geschäftspartnern abgesehen kann dies nämlich mitunter kompliziert werden, da es keinen einheitlichen Markt gibt. Insbesondere für den Forderungsverkauf im privaten Bereich haben etwa bestimmte Online Portale die Rolle des Vermittlers übernommen.

Dieses Modell funktioniert letztlich ähnlich, wie es zum Beispiel bei der Vermittlung privater Kredite praktiziert wird. Der potentielle Verkäufer einer Forderung macht ein für die Benutzer der Seite lesbares Angebot über die zu verkaufende Forderung. Dafür benennt er etwa den konkreten Wert der Forderung, die Wahrscheinlichkeit der Einbringung und andere derartige entscheidungsrelevante Sachverhalte. Der potentielle Käufer der Forderung kann nunmehr die Seite des Online Portals nach entsprechenden Forderungen durchsuchen, die in sein Portofolio passen würden. Findet er eine solche, kann er das Geschäft über das Internet mit dem Verkäufer der Forderung abschließen. Das Portal erhält in der Regel eine prozentuale Beteiligung.

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