Wiederanlage von Versicherungssummen in Ablauffonds

Wiederanlage von Versicherungssummen in Ablauffonds

Wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung kommt, hat der Versicherungsnehmer unterschiedliche Möglichkeiten, sich sein Geld auszahlen zu lassen. Selbstverständlich kann er die Überweisung der Gesamtsumme auf sein Konto anfordern und erhält das Geld zur freien Verfügung. Diese Verfahrensweise ist vor allem dann zu empfehlen, wenn wichtige Anschaffungen getätigt werden sollen oder das Geld der Lebensversicherung für die Sondertilgung eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden kann. Eine weitere Möglichkeit der Anlage der ausgezahlten Versicherungssumme besteht im Abschluss weiterer Finanzprodukte, wobei der Empfänger des Geldes die einzelnen Entscheidungen unabhängig von der Versicherungsgesellschaft trifft. Zu empfehlen ist die teilweise Anlage der Versicherungssumme in Aktien, wobei mehr auf eine regelmäßige Dividende als auf eine eventuelle Wertsteigerung der gewählten Papiere geachtet werden sollte.

Des Weiteren kann der Versicherungsnehmer die ausgezahlten Gelder nach eigenem Belieben in Fonds oder andere Beteiligungen anlegen. So gut wie immer macht auch die Versicherungsgesellschaft ein Angebot für die weitere Geldanlage eines Guthabens aus einer Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall. Sie bietet die künftige Anlage der Summe in Ablauffonds an. Von diesen wird in der Finanzbranche nur gesprochen, wenn eine entsprechende Anlage nach dem Fälligwerden einer Versicherung durch Vermittlung der Versicherungsgesellschaft getätigt wird. Das Fondskonto wird anschließend bei einer mit der Versicherung kooperierenden Kapitalgesellschaft geführt. Der Kunde kann grundsätzlich zwischen unterschiedlichen Fondsangeboten wählen und durch die Entscheidung für die richtigen Fonds sein Vermögen weiterhin mehren.

Üblicherweise wird bei der Wiederanlage der Versicherungssumme in Ablauffonds ein Entnahmeplan vereinbart, welcher die regelmäßige monatliche Auszahlung festlegt. Dabei entspricht es dem Wesen eines Ablauffonds, dass der vorhandene Geldbetrag im Laufe des Auszahlungszeitraumes verbraucht wird, so dass seine Laufzeit endlich ist. Aus diesem Grund eignet sich eine private Rentenversicherung nicht für die Umwandlung in einen Ablauffonds, auch wenn diese bei nicht geförderten Verträgen grundsätzlich möglich ist und von einigen Versicherungsgesellschaften massiv beworben wird. Kennzeichnend für eine private Rentenversicherung ist jedoch die lebenslange Auszahlung, welche bei der Umwandlung der Versicherung in einen Ablauffonds nicht gewährleistet bleibt.

Wenn die Fälligkeit der Lebensversicherung durch das Ableben der versicherten Person ausgelöst wurde, erweist sich ein Ablauffonds als ideal, um die Hinterbliebenen während eines längeren Zeitraums zu versorgen. Selbstverständlich kann ein Teilbetrag der Versicherungssumme auch bei Fälligkeit zur Auszahlung angefordert werden und zur Deckung der Beerdigungskosten verwendet werden. Die Wiederanlage der Versicherungssumme als Ablauffonds wird auch bei einer Desease-Versicherung angeboten. Diese spezielle Form der Versicherung zahlt, wenn der Kunde an definierten schweren Erkrankungen leidet. In diesem Fall ist die teilweise Anlage der Versicherungssumme sinnvoll, allerdings sollten zunächst durch die Krankheit bedingte Umbauten oder Neuanschaffungen berücksichtigt und finanziert werden.

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