Wissenswerte Marktgesetze zum Thema Markteintritt

Wissenswerte Marktgesetze zum Thema Markteintritt

Hierzulande wird die Marktwirtschaft schon seit Jahrzehnten praktiziert und ist die Basis für das gesamte Wirtschaftssystem in Deutschland und vielen anderen Ländern auch. Ein Hauptmerkmal der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb, der zwischen den verschiedenen Anbietern auf dem Markt stattfindet. Der Markt ist in der Regel ein virtuelles Gebilde, auf dem es einerseits Anbieter und andererseits die Konsumenten als Nachfrager gibt. Der Markt besteht aus zwei Sorten von Anbietern, nämlich denjenigen Verkäufern, die schon länger am Markt tätig sind und andererseits den Unternehmen, die erst vor kurzer Zeit am Markt sind bzw. erst noch eintreten möchten. In diesem Zusammenhang wird dann auch vom sogenannten Markteintritt gesprochen, der auch als Marktzutritt oder als Marktzugang bezeichnet wird.

Vom Grundsatz her bedeutet der Markteintritt, dass einem Anbieter die Möglichkeit gegeben wird, sein Produkt bzw. seine Dienstleistung anderen Menschen und Unternehmen zugänglich zu machen. Aber nicht immer ist ein Eintritt in den Markt problemlos möglich, sondern es gibt mitunter bestimmte Widerstände, die man auch als Marktbarrieren bezeichnen kann. Solche Barrieren können im Inland und vor allem auch im Ausland vorhanden sein. Denn auch wenn es heute in vielen Branchen einen übergreifenden globalen Wettbewerb gibt, so gibt es dennoch eine Reihe von Staaten, die ihren eigenen Binnenmarkt vor Wettbewerbern aus dem Ausland schützen möchten, was zum Beispiel durch Zölle angestrebt wird.

Auch Einfuhrbeschränkungen sowie Subventionen der heimischen Unternehmen beeinflussen den freien Wettbewerb natürlich in einem gewissen Rahmen. Aber nicht nur von staatlicher Seite aus gibt es solche Marktbarrieren, sondern auch vonseiten der Privatwirtschaft, auch wenn diese Unternehmen natürlich keine gesetzlichen Mittel haben. Dennoch versuchen nicht wenige Großunternehmen, die bereits einen hohen Marktanteil haben, mitunter den weiteren Markteintritt von anderen Teilnehmern zu verhindern bzw. zu gefährden. In Zuge eines Markteintrittes, den ein Unternehmen in Angriff genommen hat, müssen stets bestimmte Richtlinien befolgt und spezielle Gesetze beachtet werden.

Vor allem das einzuhaltende Wettbewerbsrecht und das Verbraucherschutzgesetz sind hier sicherlich zwei Schwerpunkte. Ferner kommt auf das neu am Markt auftretende Unternehmen natürlich fast immer erhebliche Kosten zu, die auf direkte Weise mit dem Eintritt in den Markt zu tun haben. Ein großer Kostenfaktor ist zum Beispiel das Marketing, denn ohne eine gute Marketingstrategie, die mitunter auch mit dem Synonym Markteintrittsstrategie bezeichnet wird, hat man heutzutage kaum noch Chancen, sich neuen Marktanteile zu „erobern“. Denn in nahezu jedem Wirtschaftsbereich gibt es bereits Anbieter, und deren Kunden müssen neue Marktteilnehmer erst einmal überzeugen, dass sie ein besseres Angebot haben.

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