Wissenswertes zum Wertpapierhandelsgesetz

Wissenswertes zum Wertpapierhandelsgesetz

In Deutschland gibt es eine Unmenge von Gesetzen und Vorschriften, vor allem auch im Finanzbereich. Eines der wichtigsten Gesetze dort ist das Wertpapierhandelsgesetz, welches verkürzt auch als WpHG bezeichnet wird. An dieses Gesetz müssen sich alle natürlichen und juristischen Personen halten, die in irgendeiner Form mit dem Handel von Wertpapieren zu tun haben, also vor allem Banken und Broker/Makler. Das WpHG ist ein so genanntes Bundesgesetz, da es für den gesamten Raum der Bundesrepublik Deutschland einheitlich gültig ist. Im Kern beinhaltet das WpHG verschiedene Vorschriften zur Kontrolle der Wertpapiergeschäfte, welche an den verschiedenen Märkten durchgeführt werden. Zum ersten Mal wirksam wurde das Wertpapierhandelsgeschäft Mitte 1994, wobei es seitdem zahlreiche Änderungen in bestimmten Bereichen gab, die letzte erst vor zwei Monaten im April 2011.

Das WpHG ist übrigens auch die rechtliche Grundlage für die wichtigste Bundesbehörde im Bereich des Wertpapierhandels und dessen Überwachung, die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen). Das Wertpapierhandelsgeschäft beinhaltet viele Vorschriften und Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel notwendig sind, damit es fair und einheitlich an den Börsen und den sonstigen Handelsbereichen zugeht. Dabei sind diejenigen Geschäfte, auf die das WpHG anzuwenden ist, im Gesetz selbst klar definiert. Betroffen sind zum Beispiel solche Geschäfte und Angebote, die eine Dienstleistung im Wertpapierbereich darstellen.

Das kann zum Beispiel der Makler sein, der an der Börse die Wertpapiere handelt oder auch die Bank, welche eigene Wertpapiere emittiert und für den Kunden die Wertpapierdepots führt. Neben diesen Geschäften in Form von Dienstleistungen fallen auch Geschäfte unter die Überwachung durch das WpHG und der zuständigen Behörden und Organe, die den Handel mit Finanzinstrumenten an der Börse oder auch außerhalb der Börse beinhalten, Finanztermingeschäfte und auch Finanzanalysen. Das WpHG ist in 13 Abschnitte eingeteilt, die aus insgesamt 47 Paragraphen bestehen. Vorrangig sind Kreditinstitute, Aktiengesellschaften, (Online-)Broker, Fondsgesellschaften, Makler und sonstige Unternehmen von den Vorschriften und Gesetzesregelungen betroffen, die mit dem Handel oder der Verwaltung von Wertpapieren zu tun haben.

Die 13 Abschnitte sind im WpHG nach verschiedenen Themen rund um den Wertpapierbereich aufgeteilt. Ein Themenschwerpunkt ist zum Beispiel der Bereich der so genannten Insidergeschäfte bzw. des Insiderhandels. Dieser ist nach dem WpHG strengstens verboten und wird Personen oder Unternehmen Insiderhandel nachgewiesen, drohen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Ein ähnlicher Bereich ist die Marktmanipulation, die selbstverständlich laut Wertpapierhandelsgesetz ebenfalls verboten ist. Auch verschiedene Pflichten von Unternehmen, die bereits Wertpapiere emittiert haben, werden im WpHG genannt.

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