Wo und wie wird der Basiszinssatz verwendet?

Wo und wie wird der Basiszinssatz verwendet?

Zinsen tauchen im Finanzbereich in ganz unterschiedlichen Varianten auf. Neben den Anlagezinsen, wie zum Beispiel den Festgeldzinsen oder den Sparzinsen, sowie den Zinsen für verschiedene Kredite, gibt es auch noch die sogenannten übergeordneten Zinsen, wie zum Beispiel die EZB Leitzinsen. Auch die Basiszinsen zählen auf gewisse Art zu diesen übergeordneten bzw. speziellen Zinsen. Was hinter den Basiszinsen bzw. dem Basiszinssatz steckt, dürfte den meisten Verbrauchern nicht bekannt sein. Zudem wird die Definition der Basiszinsen dadurch etwas erschwert, dass der Begriff für unterschiedliche Zinsarten verwendet wird. Fachlich korrekt ist die Definition der Basiszinsen auf jeden Fall in der Hinsicht, als dass es sich dabei um einen Zinssatz handelt, der hierzulande in regelmäßigen Abständen von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird und als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen dient.

Von Bedeutung sind Verzugszinsen vor allen Dingen im geschäftlichen Bereich, wenn zum Beispiel ein Kunde eine gekaufte Ware auf Rechnung erhält, und diese Rechnung dann nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt. Daher ist es häufiger so, dass der Basiszins bei Gerichtsurteilen eine Rolle spielt bzw. in der Urteilsbegründung Erwähnung findet, wenn ein Lieferant zum Beispiel den Käufer auf die Zahlung der Rechnung nebst Verzugszinsen verklagt. Seit mittlerweile neun Jahren (2002) berechnet die Deutsche Bundesbank im halbjährlichen Rhythmus den Basiszins, bei dem es sich demnach um einen variablen Zinssatz handelt.

Der Basiszins orientiert sich fast immer zwangsläufig am aktuellen Zinsniveau, die Kurve verläuft also ziemlich proportional zum EZB Leitzinssatz. Gesetzliche Basis für die Berechnung und die Anwendung der Basiszinsen ist der §247 BGB. Im Bereich des Zivilrechts besteht die Hauptaufgabe des Basiszinses darin, dass er die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen ist. Bekannt gegeben wird der Basiszinssatz sowohl kurz nach dem 1. Januar als auch kurz nach dem 1. Juli eines jeden Jahres, und zwar im Bundesanzeiger. Schaut man sich die letzten drei Jahre an, so sind die Basiszinsen drastisch gefallen. Vor etwas mehr als drei Jahren (Mitte 2008) lag der Basiszinssatz noch bei 3,19 Prozent.

Ende 2011 ist er fast nur noch ein Zehntel so hoch und notiert aktuell bei 0,37 Prozent. In der Praxis wird der Basiszins für die Berechnung der Verzugszinsen benötigt, die durch einen Aufschlag auf den Basiszins berechnet werden. Ist der säumige Schuldner eine Privatperson, so darf dieser Zinsaufschlag fünf Prozent betragen. Der Lieferant dürfte demnach zur Zeit Verzugszinsen in Höhe von 5,37 Prozent berechnen. Die Berechnung der Verzugszinsen darf immer dann erfolgen, wenn der Käufer trotz einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungsfrist, zum Beispiel auf der Rechnung, spätestens 30 Tage nach Kaufdatum/Rechnungsdatum den fälligen Betrag noch nicht bezahlt hat. Bei gewerblichen Schuldnern darf der Zinsaufschlag sogar acht Prozent betragen.

^