Worauf bei Übernahme eines Leasingvertrag achten?

Worauf bei Übernahme eines Leasingvertrag achten?

Wer kennt das nicht, irgendwann gerät jeder einmal in finanzielle Schwierigkeiten und muss deswegen den ein oder anderen Gegenstand verkaufen. Bei Leasinggeräten bzw. Fahrzeugen ist das aber leider gar nicht so einfach, weil die Geräte nicht verkauft werden können. An den Vertrag ist der Kunde weiterhin gebunden, egal ob er es bezahlen kann oder nicht. Hier gibt es aber eine Lösung, der Leasingvertrag kann von einer weiteren Person übernommen werden. Um das ganze zu erreichen, bedarf es zunächst einiger Vorbereitung. Bevor der alte Leasingnehmer überhaupt auch die Idee kommt, den Leasingvertrag weiterzugeben, sollte er bei seiner Leasinggesellschaft anfragen, ob die Weitergabe in Ordnung ist. Danach muss er den neuen Leasingnehmer benennen und dieser muss zunächst von der Leasinggesellschaft überprüft werden.

Wenn Bonität und Schufa nicht in Ordnung sind, hat die Leasinggesellschaft das Recht, den neuen Leasingnehmer nicht zu akzeptieren und der alte Leasingnehmer muss entweder jemand anderen suchen oder den Leasingvertrag weiter fortführen. Gibt die Leasinggesellschaft allerdings sein Einverständnis, dass der Vertrag übernommen werden darf, müssen sich der alte und neue Leasingnehmer noch über die genauen Übernahmebedingungen einigen. Diese können unter den beiden Leasingnehmern frei bestimmt werden. Der Übernehmende sollte allerdings sehr genau darauf achten, dass alle eventuell vorhandenen Schäden genau notiert und dokumentiert werden, denn im Zweifelsfall wird er am Ende der Laufzeit für diese Schäden haftbar gemacht werden. Außerdem sollte genau festgelegt werden, ob eine Beteiligung an der „Anzahlung“ geleistet werden muss oder nicht.

Auf jeden Fall sollte alles exakt festgelegt werden und gerade der neue Leasingnehmer sollte auf eine vernünftige Dokumentation pochen, er steht beim Vertragsende in de Haftung und Schäden an Leasingfahrzeugen oder Geräten können unter Umständen wirklich sehr teuer werden. Außerdem sollten die Leasingnehmer bedenken, dass eine Übernahme nicht kostenlos geschehen kann. Die Leasinggesellschaft erhebt dafür Gebühren von bis zu 500€ und wer diese zahlt, sollte auch im Voraus geklärt werden, damit es nicht noch zu Streitigkeiten kommt. Meisten geschehen diese Leasingübernahmen aus Notsituationen heraus und daher sind sie für den neuen Leasingnehmer oftmals mehr als lohnenswert, gerade wenn der alte Leasingnehmer bereits eine hohe Anzahlung geleistet hat, um monatlich niedrigere Raten zahlen zu können.

Meistens verlangen die alten Leasingnehmer keine oder nur einen recht geringen Teil der Anzahlung vom neuen Leasingnehmer zurück und so kann der neue Leasingnehmer niedrige Raten und eine kurze Restlaufzeit in Anspruch nehmen, ohne dafür zunächst das höhere Kapital aufgenommen zu haben. Ein Leasingübernahmevertrag sollte auch jeden Fall schriftlich aufgesetzt, mündliche Absprachen sind zwar theoretisch völlig ausreichend, allerdings sind sie bei Problemen schwer beweisbar. Mit einer kurzen Internetrecherche lassen sich viele Blanko-Übernahme-Verträge finden, die zu einer Übernahme benutzt werden können. Hier hat man vor allem die Gewissheit, dass an die meisten Sachen gedacht wurde und dies macht den Vertrag etwas sicherer als einen frei aufgesetzten.

^