Worauf man bei Versicherungsschäden achten sollte

Worauf man bei Versicherungsschäden achten sollte

In vielen Bereichen ist eine Versicherung heute wichtig und bietet einen Schutz gegen spezielle finanzielle Risiken als Ursache von möglichen Schäden. Allerdings ist es nach dem Eintritt eines Schadens heute keineswegs mehr selbstverständlich, dass der Versicherer ohne Weiteres sofort seiner Leistungspflicht nachkommt und die Kosten für die Regulierung des entstandenen Schadens übernimmt. Daher sollte man als Versicherter seine Pflichten bezüglich der Schadensmeldung etc. sehr sorgfältig wahrnehmen, denn bei Versicherungsschäden ist auf Einiges zu achten. Die Pflicht des Versicherten beginnt bereits vor einem entstandenen Schaden, nämlich alles "Vertretbare" zu unternehmen, damit ein Schaden erst gar nicht entstehen kann. Wer zum Beispiel bei einem bevorstehenden Unwetter im Garten alle Gartenmöbel und sonstigen Utensilien frei und unbefestigt stehen lässt, kann durchaus im Zusammenhang mit einem dann entstandenen Schaden, weil zum Beispiel ein Gartenmöbelstück in die Fensterscheibe geweht wurde, Probleme mit der Versicherungsgesellschaft bekommen, was die Regulierung des Schadens angeht.

Aber auch wenn ein unvermeidbarer Schaden entstanden ist, muss man noch auf einige wichtige Punkte achten, damit der Versicherungsschutz in vollem Umfang ausgenutzt werden kann. Zunächst muss man den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden, bereits eine zeitliche Verzögerung von wenigen Tagen kann zu Problemen führen, falls der Versicherer zum Beispiel einen Gutachter bestellen wollte, inzwischen aber bereits Änderungen am Schaden vorhanden sind. Die Schadensmeldung kann zwar auch per Telefon erfolgen, sollte aber aus Gründen der Beweisbarkeit zumindest dann zusätzlich noch per FAX oder per E-Mail dokumentiert werden.

Ferner gilt die Devise, die entstandenen Schäden so gut wie es geht zu dokumentieren, also zum Beispiel Fotos zu machen oder Videoaufnahmen. Wenn es sich zum Beispiel um Schäden im Verkehrsbereich am Auto handelt, ist es auch stets vorteilhaft, wenn man einen Zeugen nennen kann. Es gilt jedoch nicht nur den Schaden selbst zu dokumentieren, sondern genauso wichtig ist es dokumentieren zu können, wie es überhaupt zu dem Schaden gekommen ist (Schadenshergang). Bei der Beschreibung des Schadenshergangs geht es vor allen Dingen darum glaubhaft nachweisen zu können, dass man weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat und der Schaden nach menschlichem Ermessen nicht hätte verhindert werden können.

Denn leider wird heute bereits die kleinste Unachtsamkeit von vielen Versicherern zum Anlass genommen, zumindest einen Teil der Kosten für die Schadensregulierung nicht zu übernehmen. Zudem sollte man sich auch nicht direkt "einschüchtern" lassen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistung zunächst verweigert. Notfalls muss man sein Recht per Anwalt und Gericht durchsetzen, wenn man sicher ist, seine Pflichten erfüllt zu haben.

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