Zu den Grundbedürfnissen des Menschen zählt sicher eine behagliche Wohnung, in der man sich wohl fühlen kann. Die Vorstellung, unverschuldet die Wohnung zu verlieren, ist eine der Schlimmsten. Schreckensbilder von Krieg und Vertreibung oder Obdachlosigkeit sind leider jeden Tag im Fernsehen zu sehen. Doch auch wenn es nicht gleich so dramatisch kommen muss; gehen die Mietzahlungen nicht regelmäßig und pünktlich auf das Konto des Vermieters ein, ist großer Ärger vorprogrammiert. Denn natürlich hat auch der Vermieter Ausgaben, die das Gebäude betreffen und die nicht auf den Mieter umgerechnet werden können. Zudem werden auch Wohnungen und Häuser vermietet, auf die der Vermieter ein Darlehen aufgenommen hat. Und selbstverständlich wartet auch seine Bank auf einen pünktlichen und regelmäßigen Zahlungseingang.
Auch wird sicher jeder Vermieter unsicher werden, wenn die Miete nicht pünktlich eingeht: handelt es sich hier um eine Ausnahme? Gerät der Mieter in Zahlungsunfähigkeit? Kann die Mietsache in gepflegtem und ordentlichem Zustand gehalten werden? Im schlimmsten Fall: verschwindet der Mieter vielleicht bei "Nacht und Nebel", handelt es sich vielleicht um einen sogenannten "Mietnomaden"? Damit das Mietverhältnis nicht auf Grund solcher Überlegungen gestört wird, bietet sich hier eine einfach Lösung an: die Begleichung der monatlichen Miete per Dauerauftrag.
Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung hat der Mieter, also der Auftraggeber, hier den raschesten Zugriff auf sein eigenes Konto. Schwieriger wird es bei einem Abbuchungsauftrag, der nicht so ohne weiteres storniert werden kann. Eine Zahlung per Scheck erweist sich hier ebenfalls als unpraktisch, da diese wegen Postlaufzeiten, eventuellem Verlust und der Unsicherheit bzgl. des Einlösedatums, einen pünktlichen Zahlungseingang nicht immer zu 100% gewährleisten kann. Auch eine direkte Überweisung der Agentur für Arbeit an den Vermieter, wie es manchmal bei Alg II Empfängern praktiziert wird, ist nicht jedermanns Sache.
Vor allem, wenn es sich nur um vorübergehende Arbeitslosigkeit handelt, die man nicht gerne an die "große Glocke" hängen möchte. Als letzte Möglichkeit käme noch die Barzahlung in Frage. Dabei wäre darauf zu achten, dass kein Zahlungstermin vergessen wird und auch jedes mal eine ordentliche Quittung über den Barbetrag ausgestellt wird. Und sicher ist dazu auch die räumliche Nähe zum Vermieter erforderlich. Wohnungsgesellschaften schließen diese Option meist von vornherein aus. Deshalb ist die verbreitetste Form der Mietzahlung, die Einrichtung eines Dauerauftrages, auch die Vorteilhafteste.