Zinsen für Kredite lassen sich nur über den effektiven Jahreszins vergleichen

Zinsen für Kredite lassen sich nur über den effektiven Jahreszins vergleichen

Die jährlich anfallenden Zinsen für die Überlassung eines Kredites bilden die wesentlichen Kosten des Kredits. Ob dieser also für den Kreditnehmer günstig oder weniger günstig ist, bestimmt sich letztlich vorrangig nach der konkreten Höhe der Zinsen. Da es unzählige Banken mit vielen verschiedenen Kreditangeboten gibt, lohnt es sich daher stets Kredite im Hinblick auf ihre Kosten zu vergleichen. Durch einen solchen Vergleich können bisweilen hohe Mengen Geld gespart werden. Das Hauptaugenmerk beim Vergleich liegt dabei meist auf der Höhe der Zinsen. Allerdings können diese nicht einfach ohne weiteres miteinander verglichen werden. Dies liegt zum einen an verschiedenen Rahmenbedingungen der Kredite, etwa deren Höhe, insbesondere aber an den verschiedenen Arten von Krediten, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Tilgungsbestimmungen unterscheiden.

So kommt die einfachste Art des Kredits - das sogenannte endfällige Darlehen, bei dem die Darlehenssumme inklusive der Zinsen nach Fälligkeit am Stück zurückgezahlt wird - in der Praxis kaum vor. Das Kreditwesen unterstellt hier ein Manko an Planbarkeit. Zudem steht die komplette Rückzahlung der gesamten Summe im Verdacht erneut Liquiditätsprobleme beim Kreditnehmer zu verursachen. Häufiger sind deshalb das Annuitätendarlehen oder das Tilgungsdarlehen, die sich hinsichtlich ihrer Tilgungsbestimmungen deutlich unterscheiden. So sind etwa beim Annuitätendarlehen die jährlichen Tilgungsraten fest vereinbart und gleich hoch. Im Ergebnis steigt der Anteil, der durch jede Rate getilgt wird, im Verlauf des Darlehens an und der darauf entfallende Zinsanteil sinkt entsprechend der Tilgung. Im Gegensatz dazu bleibt beim sogenannten Tilgungsdarlehen die Tilgung stets konstant, während die zu zahlenden Zinsen stets aus dem noch verbleibenden Kapital errechnet werden.

Diese unterschiedlichen Tilgungsmodalitäten führen also auch immer zu einer unterschiedlichen Zinshöhe. Mit einem reinen Zinssatz kann daher kein Vergleich zwischen zwei Kreditmodellen hinsichtlich deren Kosten stattfinden. Vielmehr scheitert ein Vergleich meist an unterschiedlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Kredite, wie zum Beispiel den Tilgungsbestimmungen. Zum sicheren Vergleich mehrerer Kredite ist also ein standardisierter Vergleichswert nötig. Dieser wird durch den sogenannten Effektivzins gestellt. Da dieser jeweils einen jährlichen Zeitraum beschreibt, wird er ebenfalls als effektiver Jahreszins bezeichnet. Die Berechnung dieses effektiven Jahreszinssatzes findet streng nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung statt.

Dies hat vor allem verbraucherschützenden Gründe, da durch dieses Verfahren Verbraucher vor der Täuschung durch unrichtige Angaben über Kreditkosten geschützt werden sollen. Nach diesem Verfahren ist zur Errechnung des effektiven Jahreszinses eine Gleichung aufzustellen, in der verschiedene Faktoren - die jeder für sich Bedeutung für die Zinssatz entfalten - miteinander verrechnet werden. Einbezogen werden in diese Rechnung zum Beispiel die Kreditlaufzeit oder der Nettodarlehensbetrag. Als Ergebnis dieser Rechnung erhält man einen prozentualen Wert, der letztlich die jährlichen auf die konkrete Kreditsumme bezogenen Kosten des Kredits darstellt. Anhand dieses effektiven Jahreszinses kann nun ein genauer Vergleich zwischen verschiedenen Krediten angestellt werden, wobei der Kredit mit dem höchsten effektiven Jahreszins letztlich der teuerste sein wird.

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