Das grundsätzliche Problem der Sparer ist, dass Zinsen einkommenssteuerpflichtig sind. Doch gibt der Staat den kleinen Sparern, mit dem Sparerfreibetrag die Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Zinsen, die sie auf ihre Spareinlagen erhalten, steuerfrei vereinnahmen zu können. Zum ersten Januar des vergangenen Jahres wurde jedoch der sogenannte Sparerpauschbetrag wieder einmal zuungunsten der Sparer verändert. So gilt sein 01. Januar 2007 ein Sparerfreibetrag von 801,00 Euro für Singles und von 1602,00 Euro für Ehepaare. In diesen Beträgen ist ein Werbekostenpauschbetrag von 51 Euro enthalten. Für alle darüber hinausgehenden Beträge muss der Sparer Einkommenssteuer nach seinem persönlichen Steuersatz entrichten. Um so gut wie möglich von den Freibeträgen zu profitieren, muss der Sparer bei seinen Geldanlagen genau kalkulieren.
So können beispielsweise Geldanlagen, bei denen die Zinsen über einen längeren Zeitraum angesammelt werden und dann auf einmal zur Auszahlung kommen, steuerschädlich sein, weil der Zinsertrag der Sparerpauschbetrag übersteigt. Zinsen sind immer in dem Jahr zu versteuern, indem sie gezahlt wurden. Um bei den Zinsen überhaupt eine steuerfreie Zinsgutschrift zu bekommen, muss der Sparer einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei seiner Bank hinterlegen, im Rahmen der im Freistellungsauftrag genannten Beträge werden die Zinsen an den Sparer ausgezahlt. Ist hingegen kein Freistellungsauftrag erteilt worden, wird der Zinsertrag erstmal pauschal mit 30 Prozent Zinsabschlag ausgezahlt. Sollte der Sparer allerdings nur Zinserträge haben, die im Rahmen der Freibeträge liegen, hat er die Möglichkeit, diese pauschal besteuerten Beträge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurückzufordern.
Die Möglichkeiten der Geldanlage sind dadurch erheblich eingeschränkt, so können Ehepaare zum Beispiel bei einer Verzinsung von 4 Prozent gerade einmal 37.500 Euro anlegen und die Zinsen daraus steuerfrei kassieren. Um den Freibetrag bestmöglich auszuschöpfen, sollten Sparer ihr Geld möglichst immer so anlegen, dass die Zinszahlung regelmäßig erfolgt. Weniger interessant sind beispielsweise Bundesschatzbriefe vom Typ B oder Sparbriefe mit langer Laufzeit, bei denen die komplette Zinszahlung erst mit Ablauf dieser erfolgt. Da der Sparerfreibetrag jedem zusteht, gibt es für Ehepaare mit Kindern immer noch die Möglichkeit, einen Teil ihrer Ersparnisse pro forma auf ihre Kinder zu übertragen und auf diese Art und Weise auch für diese Beträge steuerfrei die Zinsen vereinnahmen zu können.
Viele Sparer sind bisher auch auf andere Geldanlagen ausgewichen, die weniger zinsorientiert sondern eher auf Kursgewinne gesetzt waren, mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 wird nun auch dieser Vorteil gekippt. Es wird die Abschlagsteuer eingeführt, bei der auch Gewinne aus Kurssteigerungen pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Sparer, die von allen Möglichkeiten profitieren möchten und soviel wie möglich von ihrem Ersparten unversteuert haben möchten, wenden sich am besten an einen professionellen Anlageberater, der neben attraktiven Geldanlageformen auch immer die besten Tipps zum Sparen von Steuern geben kann.