Zinsen und Renditen bei den Bundesobligationen

Zinsen und Renditen bei den Bundesobligationen

Zum Ausgleich und zur Finanzierung von Defiziten in Bezug auf den öffentlichen Haushalt, handeln viele Regierungen weltweit mit eigenen Wertpapieren, die den Bürgern eines Landes, als Geldanlage zum Kauf zur Verfügung stehen. Die Bundesrepublik Deutschland stellt in diesem Zusammenhang verschiedene Wertpapiere zur Verfügung, die entweder direkt oder über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH in Frankfurt erworben werden können. Beispiele für diese Papiere sind Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und unverzinsliche Schatzanweisungen. Bundeswertpapiere gelten allgemein als besonders sicher, da die Bundesrepublik Deutschland, auch innerhalb der internationalen Einschätzung als sehr sicherer Schuldner eingeschätzt wird und durch die internationalen Ratingagenturen regelmäßig mit dem Rating AAA beurteilt wird, was einem Ausfallrisiko von nahezu Null entspricht. Unter den Bundeswertpapieren nehmen die so genannten Bundesobligationen eine Sonderrolle ein, die sie zu einer beliebten Geldanlage für private Investoren machen.

Die börsennotierten Werte, mit einer Laufzeit von fünf Jahren, können jederzeit erworben und verkauft werden. Ein Verkauf ist auch vor Ablauf der Laufzeit möglich und lediglich mit dem normalen Kursrisiko verbunden. Bundesobligationen können sowohl, gegen Gebühr, bei Banken und Sparkassen verwahrt werden, als auch, kostenlos, bei der Bundeswertpapier-Verwaltung. Dem Begriff nach, bedeutet Obligation so viel wie Schuldverhältnis. Vor dem Hintergrund der möglichen Verzinsung, gelten Bundesobligationen als durchweg attraktiv. Zunächst gilt hier, dass die Auszahlung der Zinsen jährlich erfolgt und nicht, wie bei anderen Bundesanlagen, erst nach Ablauf der Laufzeit. Der Informationsdienst für Bundeswertpapiere in Düsseldorf hat aktuell einen breit angelegten Test in Bezug auf Wertpapiere des Bundes durchgeführt und vergleicht hier die Zinsentwicklungen von Bundesobligationen mit denen von Bundesschatzbriefen. Im Ergebnis ist erkennbar, dass die Bundesobligation im Monatsdurchschnitt betrachtet, mit einem Betrag in Höhe von 137 Euro die Rendite von Bundesschatzbriefen übersteigt.

Im Bezug auf den vorzeitigen Verkauf der Papiere ist allerdings zu beachten, dass die Kursgewinne geringer ausfallen können, wenn für den Abstoß der Anlage ein schlechter Zeitpunkt gewählt wird. Während die Bundesobligationen, bereits seit 1979 durch die Bundesregierung emittiert, bis 1995 in Form einer festverzinslichen Anlage geführt wurden, sind diese seitdem als frei verzinsliche Werte erhältlich. Die durchschnittliche Rendite während der letzten Jahre bewegte sich grundsätzlich im Bereich von 4 Prozent, vor Steuern. In die Anlageüberlegung muss in jedem Fall einbezogen werden, dass ein Anspruch auf die Rückerstattung des vollständigen Nennwertes lediglich dann besteht, wenn die komplette Laufzeit abgewartet wird. Bei einem Verkauf während der Laufzeit, trägt der Anleger selber das Kursrisiko, da der Preis, den jemand am freien Markt für die Anlage zu zahlen bereit ist, von vielen Faktoren abhängig ist. Eine Faustregel lautet hier, dass steigende Zinsen zu fallenden Kursen während der Laufzeit führen.

Eine angemessene Berechnung der tatsächlichen Rendite muss also, auch bei einem sehr stabilen Zinswert, immer mit einbeziehen, ob wirklich die Möglichkeit besteht, die Papiere über die gesamte Laufzeit zu halten. Erfolgt wiederum der Kauf der Papiere inmitten der Laufzeit und zu einem günstigen Kurs, so muss in die Berechnung der Gesamtrendite auch der garantierte Kursgewinn mit einbezogen werden, der immer dann realisiert werden kann, wenn die Bundesobligationen bis zum Ende ihrer Laufzeit gehalten werden können. Innerhalb der Berechnung der Netto-Rendite müssen ab 01.01.2009 auch die Regelungen der neuen Abgeltungssteuer in die Betrachtung einbezogen werden. Diese trifft sämtliche Kapitalerträge, insofern sowohl Zinsen, als auch Kursgewinne, mit einer pauschalen Höhe von 25%, wobei hier zusätzlich Solidaritätszuschlag und, je nach Konfession, auch Kirchensteuer einbezogen werden muss. So liegt die maximale Gesamtlast der neuen Quellensteuer bei bis zum 28%, unabhängig von dem individuellen Steuersatz des Anlegers.

Hier findet insofern keine Erwähnung innerhalb der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen statt, anstelle dessen werden die fälligen Abgaben unmittelbar von Banken, Geldinstituten oder anderen, depotführenden Stellen, an den Fiskus abgeführt. Innerhalb der Berechnung der Rendite muss ebenso berücksichtigt werden, dass ab dem 01.01.2009 keine Möglichkeit mehr besteht, Werbungskosten in ihrer tatsächlichen Höhe geltend zu machen. Anstelle des bisherigen Verfahrens kommt hier eine pauschale Berücksichtigung der angefallenen Nebenkosten und Gebühren mit lediglich 51 Euro pro Jahr zu Anrechnung. Vor diesem Hintergrund erscheint es besonders sinnvoll, die Papiere kostenlos bei der Bundeswertpapier-Verwaltung verwahren zu lassen, um den recht hohen Zinsertrag nicht durch Gebühren einschränken zu lassen, die steuerlich nicht geltend gemacht werden können.

^