Zinsgünstige Darlehen für Beamte

Zinsgünstige Darlehen für Beamte

Beamten und auch gleichgestellte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen zu beantragen. Unter die Berufsgruppe der Beamten fallen Lehrer, die verbeamtet wurden, Verwaltungsbeamte, Berufssoldaten, Polizisten, Vollzugsbeamte sowie Bundesgrenzschutzbeamte. Vorab stellt sich natürlich die Frage, wer ein solches Beamtendarlehen überhaupt beantragen kann, da es auch hier spezielle Anforderungen gibt, die erfüllt werden müssen, um ein solches Darlehen erlangen zu können. Primäre Voraussetzung für ein Beamtendarlehen, der Beamtenstatus, wer also kein Beamter ist, kann auch kein Beamtendarlehen beantragen. Ein Beamter, welcher über 53 Jahre alt ist, kann das Beamtendarlehen nicht mehr erhalten, da Banken der Auffassung sind, diese Personen sind bereits zu alt. Weitere Kriterien sind, keine Eintragungen in der Schufa, das heißt, dass der Beamte keinesfalls schon einmal negativ bezüglich Nichtzahlungen gegenüber Dienstleistern, dem Staat oder Kreditkündigungen von einer Bank bzw. eine Kontenkündigung, aufgefallen sein darf.

Banken empfinden es als weniger störend, sofern bereits Kredite laufen diese aber regelmäßig bedient werden, weißen diese sogar ein Positivmerkmal nach, sofern immer pünktlich bezahlt wurde. Bei diesem Punkt wird immerhin zudem vermittelt, dass der Beamte und Antragsteller bereits Erfahrungen im Kreditwesen hat. Doch um was handelt es sich genau bei einem Beamtendarlehen? Ein so genanntes Beamtendarlehen ist ein Kredit mit sehr niedrigen Zinsen, ausschließlich für Beamte und Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Solch eine Finanzierung stellt, pauschal ausgedrückt, eine vorab ausgezahlte Lebensversicherung dar. Nachfolgend einige Zahlen: die Mindestsumme für solch ein Darlehen beträgt zehntausend Euro, die Laufzeit variiert je nach Wunsch 12, 15, 18 oder 20 Jahre.

Prinzipiell kann hierbei nicht behauptet werden, dass ein Beamtendarlehen bei einer Gesellschaft 1 "besser" ist als bei einer anderen Gesellschaft 2 ist, es sollte natürlich genauestens verglichen werden, allerdings führt die Summe aller Faktoren zu der Entscheidung, bei welcher Bank oder bei welchem Versicherungsunternehmen ein solcher Kredit beantragt wird. Viel Wert sollte nicht auf die garantierte Ausschüttung nach der Tilgung des Kredits gelegt werden, vielmehr auf die monatliche Belastung, welche sich aus Zins- und Versicherungsprämie zusammen setzt, zudem auf den Zeitraum der Tilgung. Dieser sollte eher überschaubar gehalten werden. Selbstverständlich müssen auch hier der Bank Sicherheiten vorgelegt werden, im Beamtenfall wird eine Gehaltsabtretung verlangt, die aber notariell beglaubigt werden muss.

Abschließend noch ein kurzes Beispiel hierzu: eine Beamtin, 35 Jahre alt, auf Lebenszeit beantragt ein Darlehen in Höhe von 30.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren, und erhält dieses auch. Die Absicherung erfolgt hier mit einer Rentenversicherung, eine Gehaltsabtretung ist nicht nötig. Das Darlehen: 30.000 Euro, die Rentenversicherung ebenfalls 30.000 Euro, es erfolgt zwischenzeitlich keine Tilgung des Darlehens, somit beträgt die monatliche Belastung 147,51 Euro mit 5,9 Prozent Zinsen pro Jahr (effektiv 6,31 Prozent). Aus Der Rentenversicherung kommt ein Betrag von 161,76 Euro hinzu und ergibt eine Gesamtsumme von 309,27 Euro monatlich.

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