Zu viel gezahlte Steuern als Steuerrückerstattung nach Steuerjahresausgleich

Zu viel gezahlte Steuern als Steuerrückerstattung nach Steuerjahresausgleich

Arbeitnehmer erhalten in jedem Monat das vom Arbeitgeber bezahlte Bruttoentgelt, reduziert um die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben. Sofern keine weiteren Einkünfte erzielt werden, wäre die Steuerschuld damit bezahlt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einmal im Jahr, und zwar bis zum 31.5. des Folgejahres, einen Steuerjahresausgleich zu tätigen. Dieser bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Freiberuflern und Selbstständigen den Vorteil, dass die zur Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben sowie weitere dauernde Belastungen oder gar erzielte Verluste der bereits gezahlten Steuer angerechnet werden. Nicht selten kommt es hierbei zu einer Rückerstattung von Steuern. Dieses Geld sollte niemand verschenken, auch wenn die Angst vor der Erstellung des Steuerjahresausgleichs groß ist.

Eine mögliche Steuerrückerstattung ergibt sich vor allem dann, wenn Arbeitnehmer täglich einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen. In diesem Fall wird die Wegstrecke ab dem 21. Kilometer angerechnet und entsprechend vergütet. Diese als Werbungskosten anzusetzenden Ausgaben verringern anschließend das zu versteuernde Einkommen. Als Werbungskosten gelten weiterhin Ausgaben für Arbeitskleidung, für Arbeitsmittel sowie für die Reinigung der Kleidung. Für all diese Ausgaben sind jedoch Belege einzureichen. Ohne Belege lassen sich maximal 102 Euro an Arbeitskleidung sowie Arbeitsmitteln absetzen. Neben den Werbungskosten ist es aber auch möglich, Sonderausgaben anzusetzen. Hierzu gehört beispielsweise der Aufwand für eine private Rentenversicherung, aber auch Lebensversicherungen, Riester- und Rürup-Renten werden hier angerechnet.

Wichtig ist in diesem Fall jedoch, dass diese Versicherungen erst ab dem 60. Lebensjahr zu Verfügung stehen und somit für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Müssen Familien für die Erzielung ihres Einkommens Kinderbetreuungskosten bezahlen, sind auch diese bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Kind abzugsfähig. Hierbei wird im Übrigen nicht unterschieden, ob das Kind im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter betreut wird. Viele Menschen müssen zudem weitere Belastungen tragen. Hierzu gehören die Kosten für Ärzte und Medikamente (Krankheitskosten), arbeitsbedingte Umzugskosten sowie die Kosten einer Scheidung. Auch diese können in bestimmten Fällen die Steuerschuld mindern. Um die Steuererklärung zu erstellen, ist bei den meisten Arbeitnehmern nur ein geringer Aufwand nötig. Vielfach kann sie daher zu Hause selbst erstellt werden, die Einschaltung eines Steuerberaters oder des Lohnsteuerhilfevereins ist nicht nötig.

Die für die Steuererklärung notwendigen Formulare werden auf Antrag vom Finanzamt versendet, auf Wunsch kann die Erklärung mittlerweile auch online erstellt und abgegeben werden. Hilfe bietet zudem spezielle Steuer Software, die auf dem heimischen PC installiert werden kann. Sie gibt oftmals zusätzlich verschiedenen Tipps, die helfen, weitere Steuern zu sparen. Selbstständige und Freiberufler hingegen nutzen häufig die Hilfe des Steuerberaters, denn in diesen Fällen sind zahlreiche Rechtsvorschriften zu beachten, die sich jährlich ändern können. Nach Abgabe der Steuererklärung wird der Steuerbescheid, der die Angabe über die Höhe der zu viel bezahlten Steuern enthält, vom Finanzamt binnen 2-3 Monaten (in Einzelfällen auch später) versendet, die Auszahlung des Steuerguthabens erfolgt meist kurze Zeit später.

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