Geldanlage in der Schweiz nicht mehr nur für besonders vermögende Kunden

Geldanlage in der Schweiz nicht mehr nur für besonders vermögende Kunden

In der Vergangenheit war die Schweiz als so genannte Steueroase ein Paradies für vermögende Anleger, die sich vor allem mit großem Elan der Steuerersparnis widmeten. Dieser Umstand wurde von zahlreichen Faktoren begünstigt, zum Beispiel der tatsächlich, zumindest im Vergleich zum Hochsteuerland Deutschland, niedrigen Steuerbelastung auf Kapitalerträge oder Einkommen. Davon abgesehen warben die meisten Schweizer Banken auch explizit um reiche Kunden aus dem Ausland. Unter der Hand waren die Steuersparmöglichkeiten kein Geheimnis. So hat die Schweiz anders als Deutschland im Rahmen der Steuern auf Kapitalerträge kein Quellensteuersystem. Der Anleger muss die Kapitalerträge also wie andere Einkünfte auf seiner Steuerklärung geltend machen.

Das wurde von den besagten Anlegern selbstverständlich unterlassen, sodass das deutsche Finanzamt, welches aufgrund des so genannten Wohnsitzprinzips grundsätzlich das gesamte Welteinkommen einer im Inland ansässigen Person besteuern kann, von diesen Einkünfte nichts erfuhr. Auf diese Weise wurden Milliarden in das nahegelegen Ausland transferiert um der Besteuerung im Inland zu entgehen. Der Gesetzgeber hat in der Folge natürlich versucht dieser Entwicklung entgegenzuwirken. So wurden etwa hohe bürokratische Erfordernisse für die Anlage in der Schweiz eingeführt, oder eine durchaus benachteiligende Auslandsbesteuerung erlassen. Wie so oft traf man dabei allerdings nur bedingt die wohlhabenden Anleger. Vielmehr wurde der generelle Kapitalfluss zwischen der Schweiz und Deutschland derart eingeschränkt, dass nur noch für die wenigsten Anleger der Gang ins Ausland lohnend war.

Allerdings hat sich diese Situation im Zuge der Europäischen Harmonisierung gänzlich geändert. Die Geldanlage in der Schweiz ist nunmehr nicht mehr nur für besonders vermögende Kunden lohnend. Diese Entwicklung ist dabei insbesondere der Entwicklung der OECD und der EFTA geschuldet. Bei der OECD und der EFTA handelt es sich grundsätzlich um Organisationen, die sich vorrangig der Schaffung einer einheitlichen Wirtschaftszone, der so genannten Freihandelszone, verschrieben haben. Diese Freihandelszone soll den grenzüberschreitenden Handel im Rahmen der Hoheitsgebiete der entsprechenden Mitgliedstaaten, auch der Schweiz und Deutschland, ermöglichen. Dabei ist mit Handel natürlich nicht nur der reine Warenverkehr im Sinne des klassischen Handelsbild gemeint. Der Begriff erstreckt sich vielmehr auch auf den Kapitalfluss zwischen den Mitgliedstaaten.

Damit wurde der deutsche Gesetzgeber unter anderem gezwungen, die benachteiligende Behandlung der Auslandsanlage zu verwerfen. Dies baute in der Folge naturgemäß erhebliche Hindernisse der Anlage in der Schweiz ab, so dass diese auch für den Mittelstand attraktiver wurde. Zu dieser Entwicklung trug auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland bei. Dabei handelt es sich um einen bilateralen, völkerrechtlichen Vertrag, der der Beseitigung von Doppelbesteuerung dient. Damit wurden weitere Hindernisse für die Auslandsanlage abgebaut. So ist diese nunmehr auch bei korrekter Versteuerung der Einkünfte nicht mehr nachteilig, da es zu keiner doppelten Besteuerung der Einkünfte in den beiden Staaten kommt. Damit können nunmehr nicht nur vermögende Anleger von den Vorteilen einer Auslandsanlage in der Schweiz profitieren.

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