Geldanlage festverzinslich mit Bundesschatzbriefen

Geldanlage festverzinslich mit Bundesschatzbriefen

Bundesschatzbriefe bieten dem Anleger eine festverzinsliche Geldanlage. Damit entsprechen sie dem Wunsch der meisten Sparer nach festen Zinsen für die gesamte Laufzeit. Die Bundesschatzbriefe stellen verbriefte Papiere des Bundes dar und sind damit sehr sicher. Ein Kursrisiko besteht nicht, da die Papiere nicht an der Börse gehandelt werden. Ausgegeben werden die Bundesschatzbriefe von der Deutschen Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland in zwei Varianten mit zwei Laufzeiten: Typ A mit einer Laufzeit von 6 Jahren und Typ B mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Während beim Bundesschatzbrief Typ A die Zinsen jährlich ausgezahlt werden, erfolgt bei Typ B eine Ansammlung der Zinsen.

Das bedeutet konkret, dass erst nach sieben Jahren die Zinsen zusammen mit dem Kapital ausgezahlt werden. Der Nennwert von Bundesschatzbriefen liegt bei einem Cent. Sie können erworben werden ab einem Mindestkaufbetrag von 52 Euro in beliebiger Stückelung. Ein Kauf der Papiere ist zum einen über die Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland möglich, die die Wertpapiere auch verwaltet. Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur bieten den Kauf und die Verwaltung per Internet oder per Brief an. Alternativ können die Bundesschatzbriefe auch in ein Depot bei der Hausbank gekauft werden. Allerdings fallen hierfür die üblichen Depotgebühren an.

Beim Kauf und Verkauf der Bundesschatzbriefe fallen generell keine Spesen an. Trotz der festen steigenden Zinsen kann nach einem Jahr vorzeitig über einen Teil des Geldes wieder verfügt werden. Innerhalb von jeweils 30 Tagen ist eine Rückgabe von bis zu maximal 5.000 Euro gebührenfrei möglich. Ebenfalls möglich sind der Umtausch und die Wiederanlage angelegter Gelder in neue Bundesschatzbriefe und andere Bundeswertpapiere, die mit besseren Konditionen aufgelegt werden. Das ist vor allem dann interessant, wenn die Marktzinsen steigen und neue Bundeswertpapiere mit höheren Zinsen ausgegeben werden.

Die Zinsen von Bundesschatzbriefen stellen Kapitaleinkünfte dar und unterliegen der Einkommenssteuer. Ein direkter Steuerabzug bei Zahlung der Zinsen kann durch die Einreichung eines Freistellungsauftrages vermieden werden. Pro Person und Jahr sind 750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale steuerfrei. Anleger, die den Bundesschatzbrief Typ B mit Zinsansammlung erworben haben, müssen die gesamten Zinseinnahmen bei einer Auszahlung zum Laufzeitende steuerlich berücksichtigen.

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