Kredit bei geringem Einkommen nur bei positiver Haushaltsrechnung

Kredit bei geringem Einkommen nur bei positiver Haushaltsrechnung

Jeder kennt die Situation, ein Haushaltsgerät geht kaputt, das Auto muss für eine größere Reparatur in die Werkstatt, oder es ist mal wieder ein lang ersehnter Urlaub fällig. Gerade in solchen Situationen fehlt dann häufig das so dringend benötigte Geld für die Neuanschaffungen oder den Traumurlaub. Aus diesem Grund entschließen sich viele Haushalte dazu, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Doch sah es vor ein paar Jahren noch so aus, dass die Banken mit der Vergabe von Krediten recht großzügig waren, hat sich diese Praxis in der Zwischenzeit deutlich geändert, zum Nachteil des Kunden. Denn die Banken haben mittlerweile strengere Kriterien für die Bewilligung eines Kredites, als noch vor ein paar Jahren. Das führt dazu, dass Kreditanfragen häufiger abgelehnt werden. Die Gründe hierfür sind vielseitig. Ein wichtiger Grund sind die Meldungen, die über einen Kunden in der Schufa vorliegen. Sind negative Einträge vorhanden und sind diese gravierend, erfolgt meist eine Ablehnung des Kreditwunsches.

Aber in der Zwischenzeit spielen nicht nur die Einträge in der Schufa eine Rolle. In erster Linie richten sich die Banken bei der Vergabe von Krediten zunächst einmal nach dem monatlichen Einkommen bzw. Geldeingang des Kunden. Fällt dieser nicht hoch aus, führt das auch häufig zu einer Ablehnung. Der Grund dafür ist die Absicherung, die Banken gerne für den Fall haben wollen, dass der Kunde seine Raten nicht mehr zahlen kann. Die beliebteste Absicherung sind natürlich vorhandene Immobilien, denn diese können im Falle der Nichtzahlung von der Bank gepfändet werden. Anders sieht es bei dem Personenkreis aus, der nicht über eine solche Absicherung verfügt. Hier zählt der monatliche Geldeingang bzw. das Gehalt des Betreffenden. Denn sollte es zu einem Ausfall der Ratenzahlung kommen, kann ein Teil des Gehaltes von der Bank gepfändet werden.

Und genau hierin liegt das Problem. Der Gesetzgeber schreibt eine gewisse Höhe vor, die dem Schuldner bei einer Gehalts- oder Lohnpfändung zum Bestreiten des Lebensunterhaltes überlassen werden muss. Diese Höhe ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach dem Nettogehalt der Person. Anhand von der Pfändungstabelle ist sofort ersichtlich, bis zu welcher Höhe beim Einzelnen gepfändet werden darf. Hat nun der Antragsteller für einen Kredit nur ein geringes Einkommen, so dass er sogar unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist von gesetzlicher Seite eine Gehalts- oder Lohnpfändung nicht möglich und die Banken machen ein Verlustgeschäft. Das ist der eigentliche Grund dafür, dass der Personenkreis mit einem niedrigen Einkommen von den Banken als Kreditnehmer abgelehnt werden.

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