Die Schufa - das ist die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung, die mit allen Banken und Kreditinstituten zusammenarbeitet, mit Versandhäusern, mit Telekommunikationsunternehmen und Warenhäusern. Die Schufa speichert sowohl positives als auch negatives Zahlungsverhalten jeder Person, die mit den genannten Unternehmen eine Geschäftsbeziehung eingeht, als ein Konto eröffnet, einen Kredit aufnimmt, eine Kreditkarte beantragt, Waren beim Versandhandel auf Kredit bestellt oder einen Handyvertrag abschließt. Mithilfe der Schufa schützen sich die genannten Unternehmen vor Personen, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind und die daraus resultierend negative Eintragungen in ihrer Schufa haben.
Die Schufa Auskunft jedes Einzelnen ist in Deutschland ein entscheidendes Bonitätsmerkmal. Sind negative Eintragungen vorhanden, ist damit die Bonität, sprich die Kreditwürdigkeit stark gefährdet oder bereits ruiniert. Negative Schufaeintragungen werden in der Regel ganz automatisch drei Jahre nach der Erledigung der Zahlung gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Eintrag einzusehen, auch dann, wenn die Sache längst erledigt ist. Viele ahnungslose Verbraucher wissen nicht, welche Daten die Schufa konkret über ihre Person gespeichert hat und fallen aus allen Wolken, wenn sie einen Kreditantrag stellen und ihnen dieser abgelehnt wird, weil ihre Schufa negativ ist. Spätestens dann ist Handlungsbedarf angesagt, jeder kann auf Antrag eine Schufa Eigenauskunft bestellen, die eine geringe Gebühr kostet. Dann erfährt man, was welches Unternehmen an die Schufa gemeldet hat. Nicht selten kommt es vor, dass die Eintragungen nicht richtig oder unvollständig sind. Dann muss der Betreffende sich an die Unternehmen wenden, die die Meldung an die Schufa gegeben haben und den Sachverhalt klären. Sind die Meldungen unberechtigt und fehlerhaft, werden die Eintragungen relativ schnell gelöscht, die Unternehmen entschuldigen sich und erstatten unter Umständen auch die Auslagen, die der Betreffende gehabt hat. Sind die Eintragungen berechtigt, kann die Löschung beantragt werden, wenn die Erledigung der Zahlung nachgewiesen werden kann.
Sind alle Zahlungen erledigt, kann der Betreffende auch schon vor Ablauf der Dreijahresfrist Schufaeintragungen löschen lassen, wenn der Gläubiger schriftlich bestätigt, dass die Forderung getilgt wurde. Außerdem benötigt der Betreffende eine Löschungsurkunde, die beim Amtsgericht beantragt werden muss. Wer sich über die genauen Details und Bestimmungen informieren will, der wendet sich am besten an die Schufa selbst unter www.meine-schufa.de. Im Internet tummeln sich einige Anbieter, die Personen mit negativer Schufa verraten wollen, wie sie ihre Einträge löschen können, dazu müssen sie sich entweder ein Buch kaufen oder ein Infopaket bestellen, das natürlich entsprechend Geld kostet. Davon ist abzuraten. Das sind nur zusätzliche Geldausgaben, Geld, das Personen mit negativer Schufa oft nicht haben. Bei der Schufa kann sich jeder Betroffene umfassend informieren. Für die Dauer der Speicherung der relevanten Daten gibt es vorgeschriebene Fristen, die einzuhalten sind und für unberechtigte Eintragungen muss sich der Betreffende immer zuerst mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, dass die Meldung an die Schufa weitergegeben hat.